In diesem Artikel
- TL;DR
- Was die ESTV 2019 publiziert hat
- MwSt-Registrierungsschwelle
- Die MwSt-Sätze 2026
- Bitcoin in CHF umrechnen
- So handhabst du eine Bitcoin-Rechnung
- Buchhaltung für Bitcoin-Verkäufe
- Mining und MwSt
- Staking
- B2B versus B2C
- Praktische Checkliste für ein Schweizer Unternehmen mit Bitcoin-Zahlungen
- Was die ESTV nicht festgehalten hat
- Hinweis zu Erbschaft und Nachlassplanung
Bitcoin ist der Zahlweg. Die Schweizer MwSt besteuert den Verkauf.
Ich arbeite im Bereich Krypto-Selbstverwahrung. Freelancer und Händler, die Bitcoin annehmen, fragen mich öfter nach der MwSt als nach Wallets. Die meisten liegen in eine von zwei Richtungen falsch.
Die einen sehen in einer Bitcoin-Zahlung einen Tausch und nehmen an, sie löse ein zweites MwSt-Ereignis aus. Tut sie nicht. Die anderen glauben, die MwSt verschwinde, sobald der Kunde in Bitcoin zahlt. Auch falsch.
Die ESTV hat die Kernfrage in ihrer Praxisanpassung von 2019 geklärt, MWST-Info 04, Ziff. 2.7.3, in Kraft seit 1. Juni 2019. Der Rest dieses Beitrags wendet diesen Text, plus die Umrechnungsregeln in MWST-Info 07, auf Situationen an, die dir wirklich begegnen.
TL;DR
Gemäss ESTV MWST-Info 04, Ziff. 2.7.3 (Praxis seit 1. Juni 2019) wird die Zahlung mit einem Zahlungstoken wie Bitcoin wie die Zahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln behandelt. Der Empfang von Bitcoin löst keine MwSt aus. Die MwSt fällt auf die zugrunde liegende Leistung an, umgerechnet in CHF (oder eine andere gesetzliche Währung) zum Tageskurs am Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Der Normalsatz 2026 beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 %, der Beherbergungssatz 3,8 % (ESTV MwSt-Sätze). Die Registrierung ist Pflicht, sobald der weltweite Jahresumsatz aus nicht ausgenommenen Leistungen CHF 100'000 erreicht (MWSTG Art. 10). Block Rewards liegen ausserhalb der MwSt. Transaktionsgebühren und Pool-Vereinbarungen nicht. Wer MwSt-registriert ist, verrechnet die MwSt auf Bitcoin-Rechnungen genau so wie auf CHF-Rechnungen.
Was die ESTV 2019 publiziert hat
Die ESTV MWST-Info 04 «Steuerobjekt», Ziff. 2.7.3 «Leistungen im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie» regelt die MwSt-Behandlung von Bitcoin in der Schweiz. Die Praxis gilt seit 1. Juni 2019. Ziffer 2.7.3.3, die für Zahlungen entscheidende, wurde am 17. Juni 2019 publiziert. Eine separate «Praxis-Info» zum Thema gibt es nicht. Der Text steht in der allgemeinen Publikation zum Steuerobjekt.
Sie unterscheidet drei Token-Typen: Zahlungscoins/-token, Nutzungstoken und Anlagetoken. Bitcoin ist ein Zahlungstoken. Wer mit einem Zahlungstoken eine Leistung bezahlt, wird behandelt, als hätte er mit gesetzlichen Zahlungsmitteln bezahlt. Nutzungs- und Anlagetoken folgen anderen Regeln und liegen ausserhalb dieses Beitrags.
Zwei Regeln tragen die Last. Erstens: Die Zahlung mit einem Zahlungstoken ist gar keine Leistung, also liegt kein Tausch vor. MWSTG Art. 18 Abs. 1 besteuert gegen Entgelt erbrachte Leistungen, und die Hingabe von Bitcoin als dieses Entgelt ist keine zusätzliche Leistung (MWST-Info 04, Ziff. 2.7.3.3). Zweitens: Der An- und Verkauf von Bitcoin gegen Franken wird wie Devisenhandel behandelt und ist nach MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. d von der Steuer ausgenommen (MWST-Info 04, Ziff. 2.7.3.4 lit. b). Eine ausgenommene Leistung trägt keine MwSt und gibt auch keinen Vorsteuerabzug auf ihre Kosten.
Steuerbar bleibt, was schon steuerbar war. Du verkaufst einen Laptop für CHF 1'200 und der Kunde zahlt in Bitcoin? Du schuldest die MwSt auf den Laptop-Verkauf. Bitcoin ist der Abwicklungsweg.
Bitcoin schafft keine neuen MwSt-Ereignisse. Es löscht auch keine bestehenden.
MwSt-Registrierungsschwelle
MWSTG Art. 10 Abs. 2 lit. a befreit dich von der Steuerpflicht, solange dein Umsatz aus nicht ausgenommenen Leistungen, im In- und Ausland, unter CHF 100'000 pro Jahr bleibt. Der Umsatz bemisst sich nach vereinbarten Entgelten ohne Steuer (Abs. 2bis). Darunter kannst du dich nach Art. 11 freiwillig registrieren, für mindestens eine Steuerperiode.
Wer Bitcoin annimmt, zählt jeden in Bitcoin fakturierten Verkauf mit seinem umgerechneten Wert zu den CHF 100'000. Verkaufst du Dienstleistungen für CHF 80'000 plus Waren für CHF 30'000, bezahlt in Bitcoin, stehst du bei CHF 110'000. Du überschreitest die Schwelle. Die Zahlungswährung ändert die Rechnung nicht.
Wann die Steuerpflicht beginnt, regelt MWSTG Art. 14. Ein neues Unternehmen ist ab Aufnahme seiner Tätigkeit steuerpflichtig, wenn es erwarten kann, CHF 100'000 innert der ersten zwölf Monate zu überschreiten. Ein bestehendes, bisher befreites Unternehmen wird zu Beginn des Geschäftsjahres steuerpflichtig, das auf jenes folgt, in dem es CHF 100'000 erreicht hat. Du musst dich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht anmelden (Art. 66 Abs. 1). Eine freiwillige Registrierung wirkt frühestens ab Beginn der laufenden Steuerperiode (Art. 14 Abs. 4). Die Regel «ab dem Quartal der Anmeldung», die in Foren kursiert, steht nicht im Gesetz.
Melde dich online auf der ESTV-Anmeldeseite an. Die ESTV registriert dich unter deiner UID mit dem Zusatz MWST (zum Beispiel CHE-123.456.789 MWST). Jede MwSt-Rechnung, die du ausstellst, muss diese Nummer tragen (MWSTG Art. 26 Abs. 2 lit. a).
Einmal registriert, verrechnest du die MwSt, ziehst sie ein und zahlst sie in CHF an die ESTV. Abgerechnet wird standardmässig vierteljährlich, halbjährlich bei Saldosteuersätzen, oder auf Antrag monatlich oder jährlich. Die jährliche Abrechnung gibt es seit 1. Januar 2025 und setzt einen steuerbaren Umsatz von höchstens CHF 5'005'000 voraus (MWSTG Art. 35). Dass dein Kunde in Bitcoin zahlt, ändert nichts an dem, was du in CHF schuldest.
Die MwSt-Sätze 2026
Die aktuellen Sätze gelten seit 1. Januar 2024 und weiterhin 2026 (ESTV; MWSTG Art. 25):
| Satz | Kategorie |
|---|---|
| 8,1 % | Normalsatz (die meisten Waren und Dienstleistungen) |
| 2,6 % | Reduzierter Satz (Lebensmittel ausser alkoholische Getränke, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher) |
| 3,8 % | Sondersatz für Beherbergung, gesetzlich befristet bis spätestens 31. Dezember 2027 |
Wende diese Sätze auf den Wert der Leistung in gesetzlicher Währung an. Ein Kunde zahlt 0,01 BTC für eine Dienstleistung im Wert von CHF 820 zum Satz von 8,1 %? Du schuldest CHF 66.42 MwSt, berechnet auf dem CHF-Wert der Leistung. Der Bitcoin-Betrag geht nicht in die MwSt-Berechnung ein.
Bitcoin in CHF umrechnen
Hier lagen die meisten älteren Anleitungen falsch, auch die erste Version dieses Beitrags. Die Regel lautet nicht «Marktkurs zur Sekunde der Transaktion», und die ESTV verlangt keinen Kurs einer regulierten Börse.
MWST-Info 07, Ziff. 1.3.3 legt die Regel fest. Ein in Krypto erhaltenes Entgelt wird zum Tageskurs am Tag der Entstehung der Steuerforderung in eine gesetzliche Währung umgerechnet. Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten, der Standardmethode, ist das das Rechnungsdatum. Bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten, die die ESTV bewilligen muss, ist es das Zahlungsdatum (MWSTG Art. 39 und 40).
Du darfst jede geeignete Umrechnungsquelle verwenden, musst die gewählte Quelle aber stetig beibehalten. Die ESTV publiziert für die wichtigsten Coins Tageskurse in ihren Kurslisten auf ictax.admin.ch. Die Dokumentation der Umrechnung muss jederzeit nachprüfbar sein. Ich lege Kurs, Quelle und Datum zu jeder Rechnung.
Verluste auf dem Bitcoin nach diesem Datum dürfen nicht vom Entgelt abgezogen werden. Was mit dem Kurs deiner Bitcoin danach passiert, hat keinen Einfluss auf die MwSt-Rechnung.
So handhabst du eine Bitcoin-Rechnung
Wer MwSt-registriert ist und Bitcoin annimmt, baut die Rechnung korrekt auf.
Weise den Wert der Leistung und den MwSt-Betrag pro Satz in einer gesetzlichen Währung aus. CHF ist für ein Schweizer Unternehmen die natürliche Wahl, eine Fremdwährung ist aber ebenfalls erlaubt. Beträge nur in Bitcoin gelten für MwSt-Zwecke nicht als Rechnung. Ist die MwSt im Preis enthalten, genügt die Angabe des Satzes (MWSTG Art. 26 Abs. 2 lit. f). Der Bitcoin-Betrag kann als Abwicklungshinweis neben den Beträgen in gesetzlicher Währung stehen. Halte Rechnungsdatum, BTC-Kurs und Kursquelle fest.
Ein Webentwickler stellt CHF 5'000 plus CHF 405 MwSt (8,1 %) für ein Projekt in Rechnung. Der Kunde begleicht sie mit dem vereinbarten Bitcoin-Gegenwert. Der Entwickler meldet in der nächsten Abrechnung CHF 405 Umsatzsteuer, abzüglich der abziehbaren Vorsteuer. Fällt Bitcoin zwischen Rechnung und Zahlung um 20 %, schuldet der Entwickler trotzdem CHF 405.
Lohn in Bitcoin und private Sparplan-Käufe liegen ganz ausserhalb der MwSt. Ein Angestellter erbringt keine MwSt-Leistung, und der Kauf von Zahlungstoken ist ein ausgenommenes Währungsgeschäft. Die Rechnungsregel oben gilt nur für steuerbare Leistungen eines MwSt-registrierten Unternehmens.
Buchhaltung für Bitcoin-Verkäufe
Dein Buchhaltungssystem muss den Wert jeder Bitcoin-Rechnung in gesetzlicher Währung am Tag der Entstehung der Steuerforderung erfassen, nicht am Quartalsende. Bei der Standardmethode ist das das Rechnungsdatum. Der Wert bei Zahlungseingang ersetzt ihn nicht.
Bewahre die Unterlagen 10 Jahre auf. MWSTG Art. 70 Abs. 2 knüpft die Aufbewahrung an die absolute Verjährung, die 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode eintritt (Art. 42 Abs. 6), und behält die 10-Jahres-Regel in OR Art. 958f vor. Unterlagen zu unbeweglichen Gegenständen sind 20 Jahre aufzubewahren (Art. 70 Abs. 3). Für Bitcoin-Verkäufe heisst das: Zeitstempel, Bitcoin-Betrag, Gegenwert in gesetzlicher Währung, Kursquelle und Rechnung. Ich lege zusätzlich die On-Chain-Transaktions-ID zu jeder Rechnung. Die ESTV verlangt das nicht. Es macht den Abgleich schneller.
Mining und MwSt
Die ESTV-Position zum Mining steht ausdrücklich in MWST-Info 04, Ziff. 2.7.3.5, und sie ist enger als «Mining liegt ausserhalb der MwSt».
Block Rewards. MWSTG Art. 18 Abs. 1 besteuert gegen Entgelt erbrachte Leistungen. Beim Block Reward bezahlt niemand für eine Dienstleistung, also behandelt die ESTV die Belohnung als Nicht-Entgelt (Art. 18 Abs. 2) und die Tätigkeit als nicht unternehmerisch. Keine MwSt. Das gilt für Heim-Setups und kommerzielle Farmen gleichermassen. Die Kehrseite: Eine Farm, die nur Block Rewards verdient, kann die Vorsteuer auf Hardware und Strom nicht abziehen.
Transaktionsgebühren. Eine Gebühr, die der Absender einer Transaktion an den Validierer zahlt, ist Entgelt für eine elektronische Dienstleistung. Die ESTV behandelt sie als steuerbar zum Normalsatz, wenn der Empfänger in der Schweiz ist (MWSTG Art. 8 Abs. 1).
Pools und gehostete Hashrate. Pool-Mining begründet steuerbare Leistungsverhältnisse zwischen Miner und Pool. Wer Nodes oder Hashrate für einen bestimmten Dritten gegen Gebühr betreibt (Cloud Mining), erbringt eine steuerbare Dienstleistung. Auf die Gebühreneinnahmen gelten die üblichen MwSt-Regeln.
Diese MwSt-Position ist getrennt davon, wie die ESTV Mining bei der Einkommenssteuer und der AHV behandelt. Diese Fragen stehen in Bitcoin Steuern Schweiz. Zum Betrieb eines Miners zu Hause siehe Bitcoin Heim-Mining 2026. Ausserhalb der MwSt heisst nicht ausserhalb der Steuer.
Staking
Staking folgt derselben Ziffer. Belohnungen, die ein Validator nur vom Protokoll erhält, sind kein Entgelt, und die Tätigkeit ist nicht unternehmerisch, also fällt keine MwSt an. Delegierst du deinen Stake an einen Staking-Pool, stehen Pool und du in einem steuerbaren Leistungsverhältnis. Betreibst du Staking-Nodes für einen Dritten, ist das eine steuerbare Dienstleistung. Der Ort der Leistung ist der Sitz des Empfängers (MWSTG Art. 8 Abs. 1).
Das ist kein ungeklärtes Gebiet. Die ESTV hat es 2019 festgehalten, in derselben Ziffer wie das Mining.
B2B versus B2C
An wen du verkaufst, ändert den Einzugsmechanismus. Bitcoin als Zahlweg ändert nichts.
B2C (Privatkunden in der Schweiz). Bist du MwSt-registriert und ist die Leistung steuerbar, verrechnest du die MwSt am Verkaufspunkt und ziehst sie ein. Dein Checkout oder deine Rechnung muss den MwSt-Betrag oder den Satz in einer gesetzlichen Währung zeigen. Der Privatkunde kann die MwSt nicht zurückholen.
B2B (MwSt-registrierte Schweizer Unternehmen). Dein Geschäftskunde zieht die von dir verrechnete MwSt als Vorsteuer nach MWSTG Art. 28 ab. Es gelten die üblichen Rechnungsregeln. Vorsteuer auf Hardware, die du mit Bitcoin gekauft hast, funktioniert umgekehrt gleich: Der Anspruch entsteht beim Erhalt der Rechnung, und die Grundlage ist der Betrag in gesetzlicher Währung darauf.
Grenzüberschreitende Leistungen. Die Regeln zum Ort der Leistung entscheiden, ob die Leistung überhaupt in der Schweiz liegt: MWSTG Art. 7 für Lieferungen, Art. 8 für Dienstleistungen. Exportierte Waren sind nach Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1 von der Steuer befreit. Dienstleistungen an ausländische Geschäftskunden liegen meist ausserhalb der Schweizer MwSt, weil der Ort der Leistung am Sitz des Empfängers liegt (Art. 8 Abs. 1).
Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen. Bezieht ein Schweizer Unternehmen eine steuerbare Dienstleistung von einem ausländischen Anbieter, der nicht im Schweizer Register ist, schuldet es die Bezugsteuer nach MWSTG Art. 45. Beispiele: bezahlte Aufbewahrung privater Schlüssel, eine Plattformgebühr und gehosteter Node-Betrieb. Der Empfänger schuldet die Steuer, wenn er MwSt-registriert ist oder, falls nicht, sobald solche Bezüge CHF 10'000 pro Kalenderjahr übersteigen. Der Tausch von Bitcoin gegen Franken und die blosse Verwahrung von Zahlungstoken sind ausgenommene Finanzdienstleistungen und tragen keine Bezugsteuer (Art. 45a; MWST-Info 04, Ziff. 2.7.3.4).
Praktische Checkliste für ein Schweizer Unternehmen mit Bitcoin-Zahlungen
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Registrierungsstatus prüfen. Unter CHF 100'000 musst du dich nicht registrieren, und ohne freiwillige Registrierung darfst du keine MwSt auf Rechnungen ausweisen (MWSTG Art. 27). Ab der Schwelle ist die Registrierung innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht Pflicht.
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Zum Tageskurs umrechnen. Halte den Tageskurs für das Rechnungs- oder Zahlungsdatum aus einer Quelle fest, die du stetig verwendest (die ESTV-Kursliste auf ictax.admin.ch oder ein anderes geeignetes Umrechnungsportal). Lege ihn zur Rechnung.
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In gesetzlicher Währung fakturieren. Zeige Leistungswert, MwSt-Betrag und Satz in CHF oder einer anderen gesetzlichen Währung. Bitcoin darf nur als Abwicklungshinweis erscheinen.
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In CHF zahlen. Der ESTV zahlst du immer in CHF. Deine Bitcoin-Position und Kursbewegungen nach der Rechnung ändern nicht, was du schuldest.
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Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Zeitstempel, BTC-Beträge, Gegenwerte in gesetzlicher Währung, Kursquellen und Rechnungen.
Für die Bitcoin-spezifische Steuererklärung mit Vermögenssteuer, Kapitalgewinnen und Einkommensereignissen hat jener Beitrag den vollständigen Rahmen.
Was die ESTV nicht festgehalten hat
Die ESTV ist klar bei Zahlungstoken, Mining und Staking. Zwei Bereiche haben 2026 keine eigene Ziffer.
Gebühren aus DeFi-Liquiditätsbereitstellung. Weder das MWSTG noch die MWST-Info 04 behandelt Gebühreneinnahmen auf Protokollebene aus Automated Market Makers oder Liquiditätspools. Die allgemeinen ESTV-Regeln zu Smart-Contract-Dienstleistungen (elektronische Dienstleistungen) und zu Token-Typen gelten trotzdem. Die konservative Lesart: Behandle laufende Gebührenströme aus DeFi-Aktivität als potenziell MwSt-relevant, wenn sie wie Entgelt für eine identifizierbare Dienstleistung aussehen.
NFT-Verkäufe. Die ESTV hat keine NFT-spezifische Ziffer, also gelten die Token-Typ-Regeln. Private Anleger, die NFTs mit Gewinn verkaufen, zahlen keine Kapitalgewinnsteuer (DBG Art. 16 Abs. 3), sofern nicht die Kriterien für gewerbsmässigen Handel greifen, und keine MwSt, weil sie kein Unternehmen führen. Ein kommerzieller Betreiber eines primären NFT-Marktplatzes verrechnet Plattformgebühren, und MWST-Info 04, Ziff. 2.7.3.4 behandelt Gebühren für die Plattformnutzung als steuerbar zum Normalsatz, mit Ort der Leistung am Sitz des Empfängers. Die Zahlung in Bitcoin oder ETH ändert nichts.
Bei beidem in relevantem Umfang: Hol eine schriftliche Rechtsauskunft der ESTV, Hauptabteilung MWST, Abteilung Recht ein. Verlass dich nicht auf allgemeine Grundsätze. Und bei der Gelegenheit: Bitcoin Cold Storage einrichten zeigt die operative Sicherheit für die Bitcoin, die dein Unternehmen aus Verkäufen ansammelt.
Hinweis zu Erbschaft und Nachlassplanung
Hat dein Unternehmen Bitcoin aus Verkäufen angesammelt, dienen deine MwSt-Unterlagen zugleich als Nachlassunterlagen. Die datierte Umrechnungsdokumentation, die du für die MwSt führst, belegt auch Anschaffungskosten und Haltehistorie. Zu den Schweizer Erbschaftsfolgen, inklusive der Zürcher Befreiungen und der Bewertung am Todestag, siehe Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich.
Dies ist Bildung, keine Steuerberatung. Konsultiere für persönliche Fälle einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder.
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