In diesem Artikel
- TL;DR
- Warum Bitcoin-Nachlassplanung anders ist
- Schweizer Erbrecht Grundlagen für Bitcoin
- Pflichtteilsquoten 2026
- Erbvertrag versus Testament
- Schritt 1 Bitcoin-Inventar erstellen
- Schritt 2 Shamir Backup oder Single-Seed wählen
- Schritt 3 Multisig-Setup einrichten
- Schritt 4 Versiegelter Vollstrecker-Umschlag vorbereiten
- Schritt 5 Schweizer Notariatshinterlegung beim Notar
- Schritt 6 Erben-Tutorial mit jährlichem Restore-Drill
- Schritt 7 Jährliche Überprüfung des Setups
- AMLO-FINMA und GwG-Compliance für Erben
- Die technische Sicherheitsebene und warum der Seed niemals digital sein darf
- Was ein Schweizer Notar für Bitcoin-Nachlassplanung wissen sollte
Ich arbeite im Krypto-Selbstverwahrungs-Bereich. Das wiederkehrende Muster: Jemand verbringt Wochen damit, die perfekte Hardware-Wallet zu wählen, sichert den Seed auf Stahl, und hat beim Thema Nachlassplanung genau einen Gedanken: "Ich schreibe es irgendwann auf." Das ist das Problem. Bitcoin in Selbstverwahrung ist die einzige Vermögensklasse, bei der ein verstorbener Halter seine Erben dauerhaft und unwiderruflich ausschliessen kann, ohne dass ein Gericht der Welt das rückgängig machen kann.
Dieser Beitrag ist kein Rechts- oder Steuerratschlag. Es ist Bildung. Für konkrete Verträge und individuelle Planung konsultiere einen Schweizer Notar und Steuerberater.
TL;DR
Bitcoin-Nachlassplanung in der Schweiz kombiniert drei Ebenen:
- Technisch: Seed-Sicherung (SLIP-39 oder Single-Seed), optional Multisig mit Dienstleister
- Rechtlich: Erbvertrag mit Bitcoin-Custody-Klausel, öffentlich beurkundet gemäss ZGB Art. 512 (Fedlex)
- Operativ: Erben-Tutorial, jährlicher Restore-Drill, versiegelter Vollstrecker-Umschlag
Die Schweizer Pflichtteilsquoten 2026 nach der ZGB-Reform 2023: Ehegatte 25 %, Nachkommen 25 % des Nachlasses (ZGB Art. 471, Fedlex). Frei verfügbar: 50 % des Nachlasses. Für die Börsenseite greift GwG Art. 51 (Fedlex) bei der Identifikation der Erben.
Warum Bitcoin-Nachlassplanung anders ist
Aktien, Bankkonten, Immobilien: Im Todesfall gibt es Prozesse. Banken frieren Konten ein und geben sie auf richterliche Anordnung frei. Grundbücher werden umgeschrieben. Börsenkonten haben Begünstigtenverfahren.
Bitcoin in Selbstverwahrung kennt keinen dieser Prozesse. Die Blockchain registriert keinen Tod, kein Gericht, keine Erbfolge. Die Coins bewegt, wer den Seed-Phrase kennt. Sonst niemand. Das ist die radikale Eigenschaft der Selbstverwahrung: Sie schützt vor Zugriffen von aussen, sie diskriminiert aber nicht zwischen unerwünschtem Angreifer und legitimem Erben.
Das Resultat: Schweizer Bitcoin-Halter haben auf der technischen Seite eine Nachlassplanung zu lösen (Seed-Zugang für Erben) und auf der rechtlichen Seite einen Erbvertrag zu strukturieren (Pflichtteilsabsicherung, AMLO-Compliance). Beide Ebenen scheitern unabhängig voneinander. Ein guter Erbvertrag ohne Seed-Zugang überträgt ein Dokument, keine Coins. Ein zugänglicher Seed ohne rechtlichen Rahmen überträgt Coins, aber mit ungeklärter Steuerpflicht und möglichen GwG-Problemen an der Börse.
Schweizer Erbrecht Grundlagen für Bitcoin
Pflichtteilsquoten 2026
Nach der ZGB-Reform, die 2023 in Kraft trat, gelten folgende Pflichtteile (ZGB Art. 471, Fedlex):
- Ehegatte oder eingetragener Partner: 25 % des Nachlasses
- Nachkommen: 25 % des Nachlasses (geteilt unter den Nachkommen)
- Frei verfügbar: 50 % des Nachlasses
Das ist eine Verbesserung gegenüber dem alten Recht (vor 2023 betrug der Pflichtteil der Eltern noch 12.5 %, der der Nachkommen 37.5 %). Die neue Regelung gibt Bitcoin-Haltern mehr Flexibilität für die Nachlassgestaltung.
Was das für die Praxis bedeutet: Wer einen Erbvertrag mit Bitcoin-Fokus strukturiert, kann bis zu 50 % des Nachlasses frei verfügen. Die übrigen 50 % sind an Pflichtteilsberechtigte gebunden. Wer diese Grenzen unterschreitet, riskiert eine Herabsetzungsklage der übergangenen Erben.
Erbvertrag versus Testament
Ein Testament in der Schweiz ist einseitig, handschriftlich oder öffentlich beurkundet, und kann bis zum Todesfall widerrufen werden. Ein Erbvertrag (Pactum successorium) ist ein Vertrag: Erblasser und Erbe schliessen eine bindende Vereinbarung, die öffentlich beurkundet werden muss (ZGB Art. 512, Fedlex). Er kann nur mit Zustimmung beider Parteien aufgehoben werden.
Für die Bitcoin-Nachlassplanung ist der Erbvertrag robuster: Er gibt dem Erben frühzeitig Rechtssicherheit und erlaubt, die Bitcoin-Custody-Mechanik als verbindliche Klausel zu verankern.
Schritt 1 Bitcoin-Inventar erstellen
Erstelle ein vollständiges Inventar aller Bitcoin-Bestände: jede Hardware-Wallet mit Modell und Seriennummer, jede Empfangsadresse, jeden Börsensaldo. Notiere den Verwahrungstyp (Selbstverwahr oder Börse), den ungefähren Saldo per Erstellungsdatum und den Aufbewahrungsort der Seed-Phrase.
Dieses Dokument bleibt zunächst nur bei dir. Es ist keine öffentliche Liste, sondern die Grundlage für alle weiteren Schritte. Ohne vollständiges Inventar hat ein Erbe keine Chance, alle Bestände zu finden. Bitcoin in vergessenen Wallets, auf aufgegebenen Börsenkonten oder auf alten Hardware-Geräten in Schubladen bleibt dauerhaft unauffindbar.
Das Inventar aktualisieren nach jedem Kauf einer neuen Hardware-Wallet, nach jedem Börsenwechsel und einmal jährlich im Rahmen der Gesamtüberprüfung.
Schritt 2 Shamir Backup oder Single-Seed wählen
Für Bestände unter CHF 20 000 genügt ein einzelner 24-Wort-BIP39-Seed, auf Stahl gesichert und an zwei geografisch getrennten Orten gelagert.
Ab CHF 20 000 lohnt Shamir Secret Sharing (SLIP-39). Der Seed wird kryptografisch in mehrere Shares aufgeteilt. Nur ein definiertes Quorum, z.B. 2 von 3 Shares, reicht zur Wiederherstellung aus. Ein einzelner Share allein ist nutzlos.
Geräteunterstützung:
- Trezor Safe 3: SLIP-39 nativ ab Werk (trezor.io/learn/a/shamir-backup)
- Coldcard: Arbeitet mit PSBT-Workflow, erfordert für SLIP-39 eine separate Lösung
- Foundation Passport: Unterstützt SLIP-39 (foundationdevices.com)
Der Entscheidungsbaum:
| Bestand | Empfehlung |
|---|---|
| Unter CHF 20 000 | Single-Seed BIP39, 2 Kopien geografisch getrennt |
| CHF 20 000 bis CHF 200 000 | SLIP-39 2-von-3, Shares an drei Orten |
| Über CHF 200 000 | SLIP-39 3-von-5 oder Multisig (Schritt 3) |
Schritt 3 Multisig-Setup einrichten
Ein 2-von-3-Multisig verteilt die Signierungskompetenz auf drei unabhängige Schlüssel. Keine einzelne Person, kein einzelner Geräteverlust, kein einzelner Todesfall kann die Coins blockieren. Das Quorum von zwei Schlüsseln reicht für jeden Transfer.
Mögliche Konfiguration für Familien:
- Schlüssel 1: Du (Hardware-Wallet)
- Schlüssel 2: Ehepartner oder Vertrauensperson (Hardware-Wallet)
- Schlüssel 3: Professioneller Dienstleister (Casa, Unchained oder ähnlich)
Etablierte Anbieter kollaborativer Custody:
- Casa (keys.casa): Multisig mit Key-Recovery-Service
- Unchained (unchained.com): Spezialisiert auf Multisig für private und institutionelle Kunden
- Onramp (onrampbitcoin.com): Fokus auf institutionelle Kunden
Aktuelle Preise und Schweizer Verfügbarkeit auf den jeweiligen Anbieter-Websites prüfen, da sich diese regelmässig ändern.
Wichtig: Multisig erhöht die Sicherheit, erhöht aber auch die Komplexität. Der Erben-Tutorial (Schritt 6) muss den Multisig-Prozess explizit üben. Ein nicht-technischer Erbe, der zum ersten Mal mit Multisig konfrontiert wird, scheitert ohne Vorbereitung.
Schritt 4 Versiegelter Vollstrecker-Umschlag vorbereiten
Erstelle ein physisch versiegeltes Dokument ausschliesslich für den Willensvollstrecker. Dieser Umschlag enthält:
- Aufbewahrungsort jeder Hardware-Wallet (Schranknummer, Schliessfach-Nummer, geografischer Ort)
- Kontaktdaten des Multisig-Dienstleisters und Kontonummer
- Schritt-für-Schritt-Ablaufbeschreibung für den Erben-Tutorial
- Hinweis auf den Notar, den Erbvertrag und die Bitcoin-Custody-Klausel
Was der Umschlag niemals enthält: Den Seed oder Shamir-Shares. Diese liegen an separaten, gesicherten Orten. Der Umschlag enthält nur Standortangaben und Prozessbeschreibungen.
Diesen Umschlag beim Notar im Rahmen der Erbvertragshinterlegung deponieren oder als Anhang zum Erbvertrag verwahren. Jährlich aktualisieren, wenn sich Hardware oder Dienstleister ändern.
Schritt 5 Schweizer Notariatshinterlegung beim Notar
Ein Erbvertrag in der Schweiz erfordert öffentliche Beurkundung (ZGB Art. 512, Fedlex). Er muss vor einem Notar mit zwei Zeugen errichtet werden.
Was die Bitcoin-Custody-Klausel enthalten sollte:
- Identifikation jeder Hardware-Wallet und deren Standort (verschlüsselt oder in einem separat verwiesenen Dokument)
- Name und Kontaktdaten des Multisig-Dienstleisters
- Hinweis auf das Quorum (z.B. "2 von 3 Schlüsseln erforderlich")
- Verweis auf den versiegelten Vollstrecker-Umschlag (Schritt 4)
- Klare Zuweisung: Wer erhält welche Hardware-Wallet und welchen Seed-Anteil?
Das beurkundete Dokument selbst muss keine Seed-Phrasen enthalten. Es beschreibt den Prozess und verweist auf die sicher hinterlegten technischen Informationen.
Bezüglich ZGB Art. 80-89bis (Stiftungsrahmen): Falls du Bitcoin in eine Stiftung einbringen möchtest, schreibt ZGB Art. 80-89bis den rechtlichen Rahmen für Schweizer Stiftungen vor. Dieses Instrument ist für grössere Bestände mit spezifischen Vermögensnachfolge-Zielen relevant und erfordert spezialisierte Rechtsberatung.
Schritt 6 Erben-Tutorial mit jährlichem Restore-Drill
Eine Nachlassplanung ist nur so gut wie die Fähigkeit des Erben, sie auszuführen. Plane einen jährlichen Übungsblock von 60 Minuten mit dem Haupterben.
Was der Drill abdeckt:
- Hardware-Wallet zurücksetzen (Wipe)
- Seed-Phrase eingeben und prüfen, ob dieselben Adressen erscheinen
- Multisig-Dienstleister kontaktieren (Testlauf, kein echter Notfall)
- Vollstrecker-Umschlag öffnen und Schritt-für-Schritt-Anleitung durchlesen
Trezor Safe 3 hat das einfachste Interface für nicht-technische Nutzer und ist die erste Wahl für den Erben-Drill. Coldcard ist mächtiger, aber komplexer. Das Gerät, auf dem der Erbe regelmässig übt, ist das richtige Gerät für den Ernstfall.
Dokumentiere das Drill-Ergebnis schriftlich mit Datum. Ein Erbe, der den Prozess einmal im Jahr durchläuft, kann ihn im Ernstfall ausführen. Theoretisches Wissen genügt bei einem Restore unter Trauer und Zeitdruck nicht.
Schritt 7 Jährliche Überprüfung des Setups
Setze einen festen Jahrestag für die vollständige Überprüfung aller Nachlassplanungs-Elemente.
Checkliste:
Technisch:
- Sind alle Hardware-Wallets physisch zugänglich und funktionsfähig?
- Ist der Seed auf Stahl intakt (Rostschäden, Lesbarkeit prüfen)?
- Sind alle Shamir-Shares auffindbar und lesbar?
- Hat sich der Multisig-Dienstleister geändert (Firmenübernahme, Einstellung des Dienstes)?
Rechtlich und finanziell:
- Hat sich die Familienkonstellation geändert? Geburt, Scheidung, Todesfall
- Sind die Begünstigtenformulare auf Schweizer Börsenkontenn aktuell?
- Entspricht der Erbvertrag noch dem aktuellen Willen?
- Wurde ein Schlüssel oder Share kompromittiert?
Falls ein Schlüssel kompromittiert wurde: vollständige Schlüsselrotation auf einer neuen Hardware-Wallet durchführen, alle Coins auf neue Adressen transferieren und alle Shares neu ausstellen.
AMLO-FINMA und GwG-Compliance für Erben
Wenn Erben Bitcoin von Schweizer Börsenkonten des Verstorbenen übernehmen, greift GwG Art. 51 (Fedlex). Die Börse muss die Identität der wirtschaftlich Berechtigten prüfen und die Erbberechtigung nachweisen lassen. Ohne öffentlich beurkundetes Erbnachweisdokument (Erbschein oder Erbvertrag) kann die Börse den Zugang verweigern.
Für selbst verwahrtes Bitcoin auf Hardware-Wallets greift AMLO weniger direkt. Die Deklarationspflicht im Nachlassinventar gegenüber der Steuerbehörde besteht jedoch vollumfänglich. Die Bewertung für die Erbschaftssteuer erfolgt zum ESTV-Kursliste-Wert (estv.admin.ch) per 31. Dezember des Todesjahres.
Für die Erbschaftssteuer-Mathematik in Kanton Zürich, also Pflichtteilsquoten, progressive Tarife für Kinder und konkrete CHF-Szenarien, ist der Begleitartikel Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich der richtige Einstieg.
Die technische Sicherheitsebene und warum der Seed niemals digital sein darf
Ein Seed-Phrase in einer Datei, per E-Mail versendet, in der Cloud gespeichert oder als Screenshot auf dem Smartphone: Das ist keine Nachlassplanung, das ist ein Angriffsziel. Ein digitaler Seed kann kopiert werden, ohne dass der Inhaber es bemerkt. Ein Angreifer braucht dafür keinen physischen Zugang.
Für die Tiefe der technischen Schwachstellen bei Seed-Verwaltung ist der Artikel BIP39 Brute-Force-Angriff lesenswert: Er zeigt, wie angreifbar schwache Seeds sind. Für die Frage, was passiert wenn ein Seed verloren oder ein Passwort vergessen geht, liefert Bitcoin Wallet knacken mit btcrecover 2026 die technische Perspektive.
Die operative Grundlage für alle Selbstverwahrungsarten erklärt Bitcoin Wallet Schweiz.
Was ein Schweizer Notar für Bitcoin-Nachlassplanung wissen sollte
Nicht jeder Notar hat Erfahrung mit Bitcoin-Custody-Klauseln. Einige praktische Hinweise für das Gespräch:
Erkläre dem Notar den Unterschied zwischen Bitcoin auf einer Börse (rechtlich ähnlich einem Konto bei einer Bank) und Bitcoin in Selbstverwahrung (kein Intermediär, Seed ist alles). Erkläre, dass der Erbvertrag den Prozess beschreiben muss, nicht den Seed selbst enthalten darf. Erkläre das Quorum bei Multisig: Wer von wem was signieren muss.
Ein erfahrener Schweizer Anwalt mit Krypto-Hintergrund kann die Brücke zwischen Notar und technischer Custody-Lösung bilden. Die Bitcoin-Nachlassplanung ist ein Bereich, in dem die Rechtspraxis der Technologie noch folgt.
Disclaimer: Dies ist Bildung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitcoin-Nachlassplanung kombiniert Schweizer Erbrecht, Verwahrungsmechanik und GwG-Offenlegungsregeln. Konsultiere einen zugelassenen Schweizer Notar und Steuerberater vor Unterzeichnung eines Erbvertrags.
Tiefer ins Thema: Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich rechnet konkrete CHF-Szenarien durch. Bitcoin Wallet Schweiz erklärt die Selbstverwahrungsgrundlagen. BIP39 Brute-Force-Angriff zeigt die Angriffsvektoren auf schwache Seeds. Bitcoin Wallet knacken mit btcrecover 2026 deckt Recovery-Szenarien ab.
