In diesem Artikel
- TL;DR
- Der Bundesrahmen
- Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026
- Kanton Zürich im Detail
- Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert
- Der Schenkungsvertrag für Bitcoin
- Formvorschriften nach ZGB
- Was das Schenkungsdokument enthalten sollte
- Inter-kantonale Schenkungen
- Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft
- Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind
- Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen
- Operative Dimension der Seed-Übergabe bei Bitcoin-Schenkungen
- Häufige Missverständnisse
Ich arbeite im Krypto-Selbstverwahrungs-Bereich. Die Frage, die ich am häufigsten von Eltern höre, ist diese: Ich möchte meinem Kind Bitcoin schenken. Was kostet mich das steuerlich? Die Antwort hängt vollständig davon ab, in welchem Kanton der Schenker wohnt. Und die Unterschiede sind erheblich.
Dieser Beitrag ist Bildung. Für konkrete Steuerplanung zum eigenen Fall konsultiere einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder.
TL;DR
Schenkungssteuer auf Bitcoin in der Schweiz ist kantonal, nicht federal. Direkte Nachkommen zahlen je nach Kanton:
- ZH: 2 bis 6 % über dem Lebenszeitfreibetrag von CHF 200'000 pro Kind (StG ZH §§142-150)
- BE: 0 % direkte Linie (ESchG BE Art. 7)
- LU: 0 % direkte Nachkommen (StG LU §207 ff.)
- ZG: 0 % direkte Linie (StG ZG §119 ff.)
- SZ: 0 % direkte Nachkommen (StG SZ §156 ff.)
- GE: 0 % direkte Linie (LIPP GE Art. 148 ff.)
- VD: 0 bis 12 % variiert nach Konstellation (LI VD Art. 44 ff.)
Bewertung zum ESTV-Kursliste-Wert am Vertragsdatum (estv.admin.ch). Schenker-Kanton entscheidet bei inter-kantonalen Schenkungen (StHG Art. 7, Fedlex).
Der Bundesrahmen
Auf Bundesebene erhebt die Schweiz keine Schenkungssteuer. Das ist in StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c (Fedlex) verankert: Vermögenszugänge aus Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen sind von der Einkommenssteuer ausgenommen. Das DBG Art. 16 Abs. 3 (Fedlex) bestätigt, dass Kapitalgewinne auf Privatvermögen steuerfrei sind, einschliesslich Bitcoin.
Das StHG gibt den Kantonen den Spielraum, Schenkungssteuern nach eigenem Recht zu erheben oder darauf zu verzichten. Das Resultat ist eine Landschaft von 26 kantonalen Regelungen.
Für das Gesamtbild der Schweizer Bitcoin-Steuerregeln, einschliesslich Vermögens- und Einkommenssteuer, ist der Basisartikel Bitcoin Steuern Schweiz der richtige Einstieg.
Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026
Die nachfolgende Tabelle zeigt die verifizierten Sätze für Schenkungen an direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) per 2026. Jede Zelle verweist auf die primäre kantonale Rechtsquelle.
| Kanton | Steuersatz direkte Nachkommen | Freibetrag | Primärquelle |
|---|---|---|---|
| ZH | 2 bis 6 % progressiv | CHF 200'000 pro Nachkomme / Lebenszeit | StG ZH §§142-150 |
| BE | 0 % | Kein Limit | ESchG BE Art. 7 |
| LU | 0 % | Kein Limit | StG LU §207 ff. |
| ZG | 0 % | Kein Limit | StG ZG §119 ff. |
| SZ | 0 % | Kein Limit | StG SZ §156 ff. |
| GE | 0 % | Kein Limit | LIPP GE Art. 148 ff. |
| VD | 0 bis 12 % | Variiert | LI VD Art. 44 ff. |
Hinweis: Kantone, für die keine direkt verifizierbaren Primärquellen vorlagen, sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt. Für die vollständige kantonale Abdeckung konsultiere den zuständigen kantonalen Steuerberater.
Kanton Zürich im Detail
ZH ist der einzige Kanton in dieser Tabelle, der bei direkten Nachkommen eine Schenkungssteuer erhebt. Die Sätze gemäss StG ZH §§142-150 entsprechen den Erbschaftsstarifen:
| Schenkungswert über Freibetrag | Steuersatz |
|---|---|
| Bis CHF 100'000 | 2 % |
| CHF 100'001 bis CHF 200'000 | 3 % |
| CHF 200'001 bis CHF 500'000 | 4 % |
| CHF 500'001 bis CHF 1'000'000 | 5 % |
| Über CHF 1'000'000 | 6 % |
Der Freibetrag von CHF 200'000 wird pro Nachkomme kumuliert über die gesamte Lebenszeit berechnet. Wer einem Kind heute CHF 120'000 in Bitcoin schenkt und in drei Jahren nochmals CHF 100'000, hat nach der zweiten Schenkung CHF 20'000 des Freibetrags überschritten. Diese CHF 20'000 unterliegen dem Tarif von 2 %.
Die Bewertung erfolgt zum ESTV-Kursliste-Wert am Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags (estv.admin.ch).
Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert
Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) publiziert jährlich eine Kursliste für Kryptowährungen, die auf ictax.admin.ch abrufbar ist. Für Schenkungen ist der Wert per Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags massgebend, nicht der Börsenkurs an einem beliebigen Moment.
Wer ein Schenkungsversprechen auf Vorrat datiert, um einen tieferen Kurs zu nutzen, muss sicherstellen, dass das Vertragsdatum korrekt ist und der tatsächliche Transfer dem Vertrag entspricht. Die Steuerbehörde zieht den offiziellen ESTV-Wert des Vertragsdatums heran.
Für Schenkungen, die sofort vollzogen werden (Bitcoin-Transfer on-chain), ist das Transaktionsdatum das de-facto-Schenkungsdatum. Der ESTV-Tageswert des Transaktionsdatums ist dann die Grundlage.
Der Schenkungsvertrag für Bitcoin
Formvorschriften nach ZGB
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch unterscheidet zwei Schenkungsformen:
Handschenkung (ZGB Art. 243, Fedlex): Die sofortige Übergabe eines Gegenstands. Für Bitcoin bedeutet das: der Transfer ist vollzogen, sobald die On-Chain-Transaktion bestätigt ist. Die Handschenkung erfordert keine besondere Form. Ein handschriftliches Begleitdokument mit Datum, Namen, Betrag (in BTC und CHF-Wert per ESTV-Kursliste), Wallet-Adressen und Unterschriften beider Parteien ist für steuerliche Dokumentationszwecke empfehlenswert, aber nach ZGB Art. 243 Abs. 1 nicht obligatorisch.
Schenkungsversprechen (ZGB Art. 243 Abs. 2, Fedlex): Die Zusicherung einer zukünftigen Schenkung. Das Schenkungsversprechen bedarf der Schriftlichkeit. Es muss schriftlich festgehalten, datiert und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Öffentliche Beurkundung ist für Bitcoin-Schenkungsversprechen nicht vorgeschrieben.
Unentgeltliche Zuwendung (ZGB Art. 245, Fedlex): Regelung für gemischte Schenkungen und Auflagen. Für reine Bitcoin-Schenkungen an Kinder ohne Gegenleistung ist dieser Artikel weniger relevant.
Was das Schenkungsdokument enthalten sollte
Für steuerliche und rechtliche Klarheit sollte das Schenkungsdokument folgendes enthalten:
- Name und Adresse des Schenkers und des Beschenkten
- Datum der Schenkung
- Betrag in Bitcoin (z.B. 0.5 BTC)
- CHF-Gegenwert zum ESTV-Kursliste-Wert des Datums (estv.admin.ch)
- Wallet-Adresse des Empfängers und Transaktions-ID (TXID) nach Vollzug
- Unterschriften beider Parteien
Öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist für Bitcoin-Schenkungen gesetzlich nicht erforderlich, kann aber bei grösseren Beträgen rechtliche Klarheit schaffen.
Inter-kantonale Schenkungen
Wenn Schenker und Beschenkter in verschiedenen Kantonen wohnen, gilt das Domizilprinzip. Das StHG Art. 7 (Fedlex) weist die Schenkungssteuer dem Kanton des Schenkers zu. Der Wohnsitzkanton des Beschenkten ist steuerrechtlich irrelevant.
Konkrete Konsequenz: Ein Bitcoin-Halter mit Wohnsitz in Zürich, der Bitcoin an sein in Zug wohnendes Kind schenkt, schuldet die Schenkungssteuer nach Zürcher Recht. Nicht nach Zuger Recht. Der Freibetrag von CHF 200'000 und die ZH-Tarife (StG ZH §§142-150) kommen zur Anwendung.
Umgekehrt: Ein in Zug wohnhafter Schenker, der Bitcoin an sein in Zürich wohnendes Kind schenkt, zahlt gemäss Zuger Recht, also null Schenkungssteuer (StG ZG §119 ff.).
Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft
Für den Entscheid, ob eine Schenkung zu Lebzeiten oder die Erbschaft steuerlich günstiger ist, lohnt sich eine direkte Gegenüberstellung.
In Zürich:
| Aspekt | Schenkung | Erbschaft |
|---|---|---|
| Freibetrag | CHF 200'000 / Nachkomme / Lebenszeit (StG ZH §144) | Kein Freibetrag für Nachkommen (ESchG ZH §20) |
| Tarif | 2 bis 6 % über Freibetrag | 2 bis 6 % ab dem ersten Franken |
| Bewertungsstichtag | Datum Schenkungsvertrag | 31. Dezember des Todesjahres (ESTV Kursliste) |
| Planungshorizont | Sofort steuerbar | Ungewiss (abhängig vom Todesjahr) |
Der Freibetrag ist der entscheidende Vorteil der Schenkung in Zürich. Wer einem Kind CHF 200'000 in Bitcoin schenkt, zahlt null Schenkungssteuer. Stirbt man danach, unterliegt der verbleibende Nachlass ab dem ersten Franken dem Erbschaftstarif von 2 bis 6 %.
Die vollständige Nachlassplanung, also das Zusammenspiel von Schenkungen zu Lebzeiten, Erbvertrag und technischer Seed-Übergabe, behandelt Bitcoin Nachlassplanung Schweiz.
Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind
Ausgangslage: Schenker wohnt in Zürich. Ein Kind. Schenkung von Bitcoin im Wert von CHF 300'000 per ESTV-Kursliste am Vertragsdatum.
Freibetrag: CHF 200'000 (StG ZH §144). Steuerpflichtig: CHF 100'000.
Steuerberechnung gemäss StG ZH §§142-150:
- CHF 100'000 × 2 % = CHF 2'000
Geschuldete Schenkungssteuer: CHF 2'000 (Effektivsatz 0.67 % auf die Gesamtschenkung)
Nettoübertragung: CHF 298'000
Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen
Schenkungen von Bitcoin an Privatpersonen lösen keine Mehrwertsteuer aus. Die ESTV hat in der MWST-Praxis-Info 04 (2019) festgehalten, dass Bitcoin als Zahlungsmittel behandelt wird und keine selbstständige steuerpflichtige Leistung darstellt. Schenkungen sind keine steuerpflichtigen Leistungen nach MWSTG.
Für Fragen zur Bitcoin-Mehrwertsteuer im unternehmerischen Kontext ist Bitcoin Mehrwertsteuer Schweiz die richtige Referenz.
Operative Dimension der Seed-Übergabe bei Bitcoin-Schenkungen
Steuerlich ist die Schenkung vollzogen, sobald die Bitcoin-Transaktion bestätigt ist und das Kind über den privaten Schlüssel verfügt. Operativ bedeutet das: Das Kind muss tatsächlich die Kontrolle über den Seed oder die Private Key der beschenkten Coins haben.
Wer Bitcoin schenkt, aber weiterhin den Seed kontrolliert, hat steuerrechtlich eine Schenkung vorgenommen, die operative Kontrolle aber nicht abgegeben. Das ist ein Problem sowohl für die steuerliche Anerkennung der Schenkung als auch für den Fall, dass der Schenker verstirbt, bevor die Kontrolle übertragen wurde.
Die Übergabe von Hardware-Wallets und Seed-Phrasen an Nachkommen, wie man das sicher und ohne Sicherheitskompromiss zu Lebzeiten tut, erklärt Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich im Detail.
Häufige Missverständnisse
Missverständnis 1: "In der Schweiz gibt es keine Schenkungssteuer auf Bitcoin." Falsch für ZH und VD (und weitere Kantone für indirekte Verwandte). Der Irrtum entsteht, weil keine Bundesschenkungssteuer existiert. Die kantonale Schenkungssteuer ist real und kann bei grossen Bitcoin-Schenkungen in Zürich mehrere Tausend Franken betragen.
Missverständnis 2: "Ich kann Bitcoin jährlich steuerfrei verschenken." Der ZH-Freibetrag von CHF 200'000 ist ein Lebenszeit-Betrag pro Nachkomme, kein Jahresfreibetrag (StG ZH §144). Kumulierung über mehrere Jahre wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Missverständnis 3: "Der Schenkungsvertrag braucht einen Notar." Für Bitcoin-Schenkungen (kein Grundstück, kein Handelsregister-Sachverhalt) verlangt ZGB Art. 243 keine öffentliche Beurkundung. Ein handschriftliches, datiertes, beidseitig unterschriebenes Dokument genügt. Notar ist optional, aber nicht obligatorisch.
Missverständnis 4: "Mein Kind muss Einkommenssteuer auf das geschenkte Bitcoin zahlen." Nein. Vermögenszugänge aus Schenkungen sind vom Einkommen ausgenommen (StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c, Fedlex). Das Kind schuldet Schenkungssteuer (wo anwendbar), aber keine Einkommenssteuer auf den Schenkungswert.
Disclaimer: Dies ist Bildung, keine Steuerberatung. Kantonale Schenkungssteuersätze ändern sich. Konsultiere einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder für persönliche Fälle und aktuelle kantonale Sätze.
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