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Bitcoin Steuern

Bitcoin Schenkungssteuer Schweiz Kantone 2026

Veröffentlicht am June 2, 20268 Min. Lesezeit
MH
AuthorBio.writtenBy Mohamed Habbat · AuthorBio.role

In diesem Artikel

  • TL;DR
  • Der Bundesrahmen
  • Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026
  • Kanton Zürich im Detail
  • Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert
  • Der Schenkungsvertrag für Bitcoin
  • Formvorschriften nach ZGB
  • Was das Schenkungsdokument enthalten sollte
  • Inter-kantonale Schenkungen
  • Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft
  • Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind
  • Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen
  • Operative Dimension der Seed-Übergabe bei Bitcoin-Schenkungen
  • Häufige Missverständnisse
In diesem Artikel
  • TL;DR
  • Der Bundesrahmen
  • Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026
  • Kanton Zürich im Detail
  • Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert
  • Der Schenkungsvertrag für Bitcoin
  • Formvorschriften nach ZGB
  • Was das Schenkungsdokument enthalten sollte
  • Inter-kantonale Schenkungen
  • Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft
  • Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind
  • Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen
  • Operative Dimension der Seed-Übergabe bei Bitcoin-Schenkungen
  • Häufige Missverständnisse

Ich arbeite im Krypto-Selbstverwahrungs-Bereich. Die Frage, die ich am häufigsten von Eltern höre, ist diese: Ich möchte meinem Kind Bitcoin schenken. Was kostet mich das steuerlich? Die Antwort hängt vollständig davon ab, in welchem Kanton der Schenker wohnt. Und die Unterschiede sind erheblich.

Dieser Beitrag ist Bildung. Für konkrete Steuerplanung zum eigenen Fall konsultiere einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder.


TL;DR

Schenkungssteuer auf Bitcoin in der Schweiz ist kantonal, nicht federal. Direkte Nachkommen zahlen je nach Kanton:

  • ZH: 2 bis 6 % über dem Lebenszeitfreibetrag von CHF 200'000 pro Kind (StG ZH §§142-150)
  • BE: 0 % direkte Linie (ESchG BE Art. 7)
  • LU: 0 % direkte Nachkommen (StG LU §207 ff.)
  • ZG: 0 % direkte Linie (StG ZG §119 ff.)
  • SZ: 0 % direkte Nachkommen (StG SZ §156 ff.)
  • GE: 0 % direkte Linie (LIPP GE Art. 148 ff.)
  • VD: 0 bis 12 % variiert nach Konstellation (LI VD Art. 44 ff.)

Bewertung zum ESTV-Kursliste-Wert am Vertragsdatum (estv.admin.ch). Schenker-Kanton entscheidet bei inter-kantonalen Schenkungen (StHG Art. 7, Fedlex).


Der Bundesrahmen

Auf Bundesebene erhebt die Schweiz keine Schenkungssteuer. Das ist in StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c (Fedlex) verankert: Vermögenszugänge aus Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen sind von der Einkommenssteuer ausgenommen. Das DBG Art. 16 Abs. 3 (Fedlex) bestätigt, dass Kapitalgewinne auf Privatvermögen steuerfrei sind, einschliesslich Bitcoin.

Das StHG gibt den Kantonen den Spielraum, Schenkungssteuern nach eigenem Recht zu erheben oder darauf zu verzichten. Das Resultat ist eine Landschaft von 26 kantonalen Regelungen.

Für das Gesamtbild der Schweizer Bitcoin-Steuerregeln, einschliesslich Vermögens- und Einkommenssteuer, ist der Basisartikel Bitcoin Steuern Schweiz der richtige Einstieg.


Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026

Die nachfolgende Tabelle zeigt die verifizierten Sätze für Schenkungen an direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) per 2026. Jede Zelle verweist auf die primäre kantonale Rechtsquelle.

KantonSteuersatz direkte NachkommenFreibetragPrimärquelle
ZH2 bis 6 % progressivCHF 200'000 pro Nachkomme / LebenszeitStG ZH §§142-150
BE0 %Kein LimitESchG BE Art. 7
LU0 %Kein LimitStG LU §207 ff.
ZG0 %Kein LimitStG ZG §119 ff.
SZ0 %Kein LimitStG SZ §156 ff.
GE0 %Kein LimitLIPP GE Art. 148 ff.
VD0 bis 12 %VariiertLI VD Art. 44 ff.

Hinweis: Kantone, für die keine direkt verifizierbaren Primärquellen vorlagen, sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt. Für die vollständige kantonale Abdeckung konsultiere den zuständigen kantonalen Steuerberater.

Kanton Zürich im Detail

ZH ist der einzige Kanton in dieser Tabelle, der bei direkten Nachkommen eine Schenkungssteuer erhebt. Die Sätze gemäss StG ZH §§142-150 entsprechen den Erbschaftsstarifen:

Schenkungswert über FreibetragSteuersatz
Bis CHF 100'0002 %
CHF 100'001 bis CHF 200'0003 %
CHF 200'001 bis CHF 500'0004 %
CHF 500'001 bis CHF 1'000'0005 %
Über CHF 1'000'0006 %

Der Freibetrag von CHF 200'000 wird pro Nachkomme kumuliert über die gesamte Lebenszeit berechnet. Wer einem Kind heute CHF 120'000 in Bitcoin schenkt und in drei Jahren nochmals CHF 100'000, hat nach der zweiten Schenkung CHF 20'000 des Freibetrags überschritten. Diese CHF 20'000 unterliegen dem Tarif von 2 %.

Die Bewertung erfolgt zum ESTV-Kursliste-Wert am Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags (estv.admin.ch).


Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert

Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) publiziert jährlich eine Kursliste für Kryptowährungen, die auf ictax.admin.ch abrufbar ist. Für Schenkungen ist der Wert per Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags massgebend, nicht der Börsenkurs an einem beliebigen Moment.

Wer ein Schenkungsversprechen auf Vorrat datiert, um einen tieferen Kurs zu nutzen, muss sicherstellen, dass das Vertragsdatum korrekt ist und der tatsächliche Transfer dem Vertrag entspricht. Die Steuerbehörde zieht den offiziellen ESTV-Wert des Vertragsdatums heran.

Für Schenkungen, die sofort vollzogen werden (Bitcoin-Transfer on-chain), ist das Transaktionsdatum das de-facto-Schenkungsdatum. Der ESTV-Tageswert des Transaktionsdatums ist dann die Grundlage.


Der Schenkungsvertrag für Bitcoin

Formvorschriften nach ZGB

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch unterscheidet zwei Schenkungsformen:

Handschenkung (ZGB Art. 243, Fedlex): Die sofortige Übergabe eines Gegenstands. Für Bitcoin bedeutet das: der Transfer ist vollzogen, sobald die On-Chain-Transaktion bestätigt ist. Die Handschenkung erfordert keine besondere Form. Ein handschriftliches Begleitdokument mit Datum, Namen, Betrag (in BTC und CHF-Wert per ESTV-Kursliste), Wallet-Adressen und Unterschriften beider Parteien ist für steuerliche Dokumentationszwecke empfehlenswert, aber nach ZGB Art. 243 Abs. 1 nicht obligatorisch.

Schenkungsversprechen (ZGB Art. 243 Abs. 2, Fedlex): Die Zusicherung einer zukünftigen Schenkung. Das Schenkungsversprechen bedarf der Schriftlichkeit. Es muss schriftlich festgehalten, datiert und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Öffentliche Beurkundung ist für Bitcoin-Schenkungsversprechen nicht vorgeschrieben.

Unentgeltliche Zuwendung (ZGB Art. 245, Fedlex): Regelung für gemischte Schenkungen und Auflagen. Für reine Bitcoin-Schenkungen an Kinder ohne Gegenleistung ist dieser Artikel weniger relevant.

Was das Schenkungsdokument enthalten sollte

Für steuerliche und rechtliche Klarheit sollte das Schenkungsdokument folgendes enthalten:

  • Name und Adresse des Schenkers und des Beschenkten
  • Datum der Schenkung
  • Betrag in Bitcoin (z.B. 0.5 BTC)
  • CHF-Gegenwert zum ESTV-Kursliste-Wert des Datums (estv.admin.ch)
  • Wallet-Adresse des Empfängers und Transaktions-ID (TXID) nach Vollzug
  • Unterschriften beider Parteien

Öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist für Bitcoin-Schenkungen gesetzlich nicht erforderlich, kann aber bei grösseren Beträgen rechtliche Klarheit schaffen.


Inter-kantonale Schenkungen

Wenn Schenker und Beschenkter in verschiedenen Kantonen wohnen, gilt das Domizilprinzip. Das StHG Art. 7 (Fedlex) weist die Schenkungssteuer dem Kanton des Schenkers zu. Der Wohnsitzkanton des Beschenkten ist steuerrechtlich irrelevant.

Konkrete Konsequenz: Ein Bitcoin-Halter mit Wohnsitz in Zürich, der Bitcoin an sein in Zug wohnendes Kind schenkt, schuldet die Schenkungssteuer nach Zürcher Recht. Nicht nach Zuger Recht. Der Freibetrag von CHF 200'000 und die ZH-Tarife (StG ZH §§142-150) kommen zur Anwendung.

Umgekehrt: Ein in Zug wohnhafter Schenker, der Bitcoin an sein in Zürich wohnendes Kind schenkt, zahlt gemäss Zuger Recht, also null Schenkungssteuer (StG ZG §119 ff.).


Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft

Für den Entscheid, ob eine Schenkung zu Lebzeiten oder die Erbschaft steuerlich günstiger ist, lohnt sich eine direkte Gegenüberstellung.

In Zürich:

AspektSchenkungErbschaft
FreibetragCHF 200'000 / Nachkomme / Lebenszeit (StG ZH §144)Kein Freibetrag für Nachkommen (ESchG ZH §20)
Tarif2 bis 6 % über Freibetrag2 bis 6 % ab dem ersten Franken
BewertungsstichtagDatum Schenkungsvertrag31. Dezember des Todesjahres (ESTV Kursliste)
PlanungshorizontSofort steuerbarUngewiss (abhängig vom Todesjahr)

Der Freibetrag ist der entscheidende Vorteil der Schenkung in Zürich. Wer einem Kind CHF 200'000 in Bitcoin schenkt, zahlt null Schenkungssteuer. Stirbt man danach, unterliegt der verbleibende Nachlass ab dem ersten Franken dem Erbschaftstarif von 2 bis 6 %.

Die vollständige Nachlassplanung, also das Zusammenspiel von Schenkungen zu Lebzeiten, Erbvertrag und technischer Seed-Übergabe, behandelt Bitcoin Nachlassplanung Schweiz.


Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind

Ausgangslage: Schenker wohnt in Zürich. Ein Kind. Schenkung von Bitcoin im Wert von CHF 300'000 per ESTV-Kursliste am Vertragsdatum.

Freibetrag: CHF 200'000 (StG ZH §144). Steuerpflichtig: CHF 100'000.

Steuerberechnung gemäss StG ZH §§142-150:

  • CHF 100'000 × 2 % = CHF 2'000

Geschuldete Schenkungssteuer: CHF 2'000 (Effektivsatz 0.67 % auf die Gesamtschenkung)

Nettoübertragung: CHF 298'000


Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen

Schenkungen von Bitcoin an Privatpersonen lösen keine Mehrwertsteuer aus. Die ESTV hat in der MWST-Praxis-Info 04 (2019) festgehalten, dass Bitcoin als Zahlungsmittel behandelt wird und keine selbstständige steuerpflichtige Leistung darstellt. Schenkungen sind keine steuerpflichtigen Leistungen nach MWSTG.

Für Fragen zur Bitcoin-Mehrwertsteuer im unternehmerischen Kontext ist Bitcoin Mehrwertsteuer Schweiz die richtige Referenz.


Operative Dimension der Seed-Übergabe bei Bitcoin-Schenkungen

Steuerlich ist die Schenkung vollzogen, sobald die Bitcoin-Transaktion bestätigt ist und das Kind über den privaten Schlüssel verfügt. Operativ bedeutet das: Das Kind muss tatsächlich die Kontrolle über den Seed oder die Private Key der beschenkten Coins haben.

Wer Bitcoin schenkt, aber weiterhin den Seed kontrolliert, hat steuerrechtlich eine Schenkung vorgenommen, die operative Kontrolle aber nicht abgegeben. Das ist ein Problem sowohl für die steuerliche Anerkennung der Schenkung als auch für den Fall, dass der Schenker verstirbt, bevor die Kontrolle übertragen wurde.

Die Übergabe von Hardware-Wallets und Seed-Phrasen an Nachkommen, wie man das sicher und ohne Sicherheitskompromiss zu Lebzeiten tut, erklärt Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich im Detail.


Häufige Missverständnisse

Missverständnis 1: "In der Schweiz gibt es keine Schenkungssteuer auf Bitcoin." Falsch für ZH und VD (und weitere Kantone für indirekte Verwandte). Der Irrtum entsteht, weil keine Bundesschenkungssteuer existiert. Die kantonale Schenkungssteuer ist real und kann bei grossen Bitcoin-Schenkungen in Zürich mehrere Tausend Franken betragen.

Missverständnis 2: "Ich kann Bitcoin jährlich steuerfrei verschenken." Der ZH-Freibetrag von CHF 200'000 ist ein Lebenszeit-Betrag pro Nachkomme, kein Jahresfreibetrag (StG ZH §144). Kumulierung über mehrere Jahre wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Missverständnis 3: "Der Schenkungsvertrag braucht einen Notar." Für Bitcoin-Schenkungen (kein Grundstück, kein Handelsregister-Sachverhalt) verlangt ZGB Art. 243 keine öffentliche Beurkundung. Ein handschriftliches, datiertes, beidseitig unterschriebenes Dokument genügt. Notar ist optional, aber nicht obligatorisch.

Missverständnis 4: "Mein Kind muss Einkommenssteuer auf das geschenkte Bitcoin zahlen." Nein. Vermögenszugänge aus Schenkungen sind vom Einkommen ausgenommen (StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c, Fedlex). Das Kind schuldet Schenkungssteuer (wo anwendbar), aber keine Einkommenssteuer auf den Schenkungswert.


Disclaimer: Dies ist Bildung, keine Steuerberatung. Kantonale Schenkungssteuersätze ändern sich. Konsultiere einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder für persönliche Fälle und aktuelle kantonale Sätze.


Tiefer ins Thema: Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich erklärt post-mortem-Übertragungen mit konkreten CHF-Szenarien. Bitcoin Nachlassplanung Schweiz zeigt, wie Schenkungen und Erbschaft in einer Gesamtstrategie zusammenwirken. Bitcoin Steuern Schweiz liefert den gesamten steuerlichen Rahmen. Bitcoin Mehrwertsteuer Schweiz klärt die MwSt-Dimension für unternehmerische Bitcoin-Transaktionen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Schenkungssteuer auf Bitcoin in der Schweiz?+
Ja, aber sie ist kantonal geregelt, nicht federal. Der Bund erhebt auf Schenkungen an direkte Nachkommen keine Steuer (StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c, Fedlex). Jeder der 26 Kantone setzt seinen eigenen Satz. In ZH zahlen direkte Nachkommen 2-6 % über dem Freibetrag (StG ZH §§142-150). In BE, LU, ZG und SZ sind Schenkungen an direkte Linie steuerfrei.
Wie hoch ist der Schenkungssteuer-Freibetrag für Bitcoin in Zürich?+
CHF 200'000 pro Nachkomme pro Lebenszeit (StG ZH §144). Schenkungen bis zu diesem Betrag an jedes Kind sind steuerfrei. Jede Schenkung an denselben Nachkommen wird kumuliert und auf den Freibetrag angerechnet. Wer dem Kind heute CHF 150'000 schenkt und morgen CHF 100'000, zahlt Steuer auf CHF 50'000.
Wie wird Bitcoin für eine Schenkung in der Schweiz bewertet?+
Zum ESTV-Kursliste-Wert am Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags (estv.admin.ch). Nicht der Börsenkurs in dem Moment, nicht der Jahresendsatz. Datum des Vertrags ist der massgebende Stichtag. Der ESTV-Wert wird auf ictax.admin.ch publiziert.
Was ist ein gültiger Schenkungsvertrag für Bitcoin in der Schweiz?+
Für Schenkungsversprechen (Schenkung einer Sache, die noch nicht übergeben wurde) verlangt ZGB Art. 243 Schriftlichkeit. Für sofortige Bitcoin-Übertragung via Transaktion gilt das Vollzugsprinzip: Sind die Coins transferiert, ist die Schenkung vollzogen. Ein handschriftliches Dokument mit Datum, Namen, Betrag in BTC und CHF-Wert sowie beidseitiger Unterschrift gilt als hinreichende Dokumentation. Öffentliche Beurkundung ist nach ZGB Art. 243 Abs. 1 nur für Grundstücke und gewisse Handschenkungen obligatorisch, nicht für Bitcoin.
Welcher Kanton ist bei einer inter-kantonalen Schenkung zuständig?+
Der Kanton des Schenkers (Domizilprinzip). Wohnt der Schenker in Zürich und beschenkt ein Kind in Bern, gilt das Zürcher Recht (StHG Art. 7, Fedlex). Der Wohnsitz des Schenkers zum Zeitpunkt der Schenkung bestimmt das anwendbare kantonale Recht.
Zahlt man in Bern Schenkungssteuer auf Bitcoin an Kinder?+
Nein. Der Kanton Bern befreit direkte Nachkommen vollständig von der Schenkungssteuer (ESchG BE Art. 7). Die Befreiung gilt unabhängig vom Betrag.
Wie ist die Schenkungssteuer in Zug auf Bitcoin?+
Null. Der Kanton Zug erhebt auf Schenkungen an direkte Nachkommen keine Schenkungssteuer (StG ZG §119 ff.). Das gilt auch für Bitcoin-Schenkungen jeder Höhe.
Wie unterscheidet sich Bitcoin-Schenkung von Bitcoin-Erbschaft steuerlich?+
Der Steuersatz ist in Kantonen wie ZH identisch (StG ZH §§142-150 verweist auf die Erbschaftstarife). Der Unterschied: Schenkungen haben in ZH einen Lebenszeit-Freibetrag von CHF 200'000 pro Nachkomme. Bei Erbschaften an Kinder gibt es in Zürich keinen solchen Freibetrag. Zudem ist der Bewertungszeitpunkt verschieden: Schenkung am Vertragsdatum, Erbschaft per 31. Dezember des Todesjahres (ESTV Kursliste).
Muss ich eine Bitcoin-Schenkung beim Steueramt melden?+
Ja, in Kantonen mit Schenkungssteuer (z.B. ZH) besteht eine Meldepflicht. Die Steuerverwaltung des Schenker-Kantons erwartet eine Selbstdeklaration. In steuerfreien Kantonen (ZG, SZ, LU, BE für direkte Linie) entfällt die Steuerpflicht, aber die Vermögensverschiebung ist in der Steuererklärung abzubilden.
Kann ich Bitcoin jährlich steuerfrei an Kinder verschenken?+
Den Freibetrag von CHF 200'000 in ZH gibt es nur einmal pro Nachkomme pro Lebenszeit, nicht jährlich. Es handelt sich um einen kumulierten Lebenszeit-Betrag, nicht um einen Jahresfreibetrag. Kleinstschenkungen ohne besonderen Anlass können als Gelegenheitsgeschenke (ZGB Art. 245) anders behandelt werden, aber das ist kein Bitcoin-spezifischer Mechanismus und für grössere Beträge nicht relevant.
Gilt die kantonale Schenkungssteuer auch für Schenkungen ins Ausland?+
Ja, solange der Schenker in der Schweiz wohnt. Das schweizerische Domizilprinzip knüpft die Schenkungssteuer an den Wohnsitz des Schenkers, nicht an den des Beschenkten. Wer in Zürich wohnt und Bitcoin an ein Kind in Deutschland schenkt, unterliegt dem ZH-Schenkungssteuerrecht.
Was passiert steuerlich, wenn ich Bitcoin als Schenkung erhalte und den Wert danach steigt?+
Bitcoin gilt in der Schweiz als Privatvermögen. Kursgewinne nach dem Schenkungsdatum sind für Privatpersonen steuerfrei (solange kein gewerbsmässiger Handel, DBG Art. 16 Abs. 3). Die Schenkungssteuer wird einmalig zum Zeitpunkt der Schenkung berechnet. Spätere Wertsteigerungen lösen keine weiteren Steuern aus.
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In diesem Artikel

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