In diesem Artikel
- TL;DR
- Der Bundesrahmen
- Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026
- Kanton Zürich im Detail
- Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert
- Der Schenkungsvertrag für Bitcoin
- Formvorschriften nach ZGB
- Was das Schenkungsdokument enthalten sollte
- Inter-kantonale Schenkungen
- Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft
- Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind
- Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen
- Operative Seed-Übergabe
- Häufige Missverständnisse
Ich arbeite im Krypto-Selbstverwahrungs-Bereich. Eltern fragen mich immer wieder dasselbe: Ich will meinem Kind Bitcoin schenken, was kostet das? Die Steuer hängt am Wohnkanton des Schenkers. Zwischen ZH und ZG liegen Tausende Franken.
Bildung, keine Steuerberatung. Für den eigenen Fall fragst du einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder.
TL;DR
Schenkungssteuer auf Bitcoin ist kantonal, nicht föderal. Direkte Nachkommen zahlen je nach Kanton:
- ZH: 2 bis 6 % über dem Lebenszeitfreibetrag von CHF 200'000 pro Kind (StG ZH §§142-150)
- BE: 0 % direkte Linie (ESchG BE Art. 7)
- LU: 0 % direkte Nachkommen (StG LU §207 ff.)
- ZG: 0 % direkte Linie (StG ZG §119 ff.)
- SZ: 0 % direkte Nachkommen (StG SZ §156 ff.)
- GE: 0 % direkte Linie (LIPP GE Art. 148 ff.)
- VD: 0 bis 12 % variiert nach Konstellation (LI VD Art. 44 ff.)
Bewertung zum ESTV-Kursliste-Wert am Vertragsdatum (estv.admin.ch). Schenker-Kanton entscheidet bei inter-kantonalen Schenkungen (StHG Art. 7, Fedlex).
Der Bundesrahmen
Der Bund erhebt keine Schenkungssteuer. StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c (Fedlex) nimmt Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen von der Einkommenssteuer aus. DBG Art. 16 Abs. 3 (Fedlex) hält Privatvermögens-Kapitalgewinne steuerfrei. Bitcoin fällt darunter.
Das StHG lässt den Kantonen freie Hand. Daraus entstehen 26 unterschiedliche Schenkungssteuer-Regelungen.
Für den vollständigen Steuerrahmen (Vermögens- und Einkommenssteuer) ist Bitcoin Steuern Schweiz der Einstieg.
Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026
Die Tabelle führt verifizierte Sätze für Schenkungen an direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) per 2026. Jede Zelle verlinkt die kantonale Primärquelle.
| Kanton | Steuersatz direkte Nachkommen | Freibetrag | Primärquelle |
|---|---|---|---|
| ZH | 2 bis 6 % progressiv | CHF 200'000 pro Nachkomme / Lebenszeit | StG ZH §§142-150 |
| BE | 0 % | Kein Limit | ESchG BE Art. 7 |
| LU | 0 % | Kein Limit | StG LU §207 ff. |
| ZG | 0 % | Kein Limit | StG ZG §119 ff. |
| SZ | 0 % | Kein Limit | StG SZ §156 ff. |
| GE | 0 % | Kein Limit | LIPP GE Art. 148 ff. |
| VD | 0 bis 12 % | Variiert | LI VD Art. 44 ff. |
Hinweis: Kantone ohne direkt verifizierbare Primärquelle sind weggelassen. Für vollständige Abdeckung fragst du den zuständigen kantonalen Steuerberater.
Kanton Zürich im Detail
ZH ist der einzige Kanton in der Tabelle, der direkte Nachkommen besteuert. Die Sätze gemäss StG ZH §§142-150 entsprechen den Erbschaftstarifen:
| Schenkungswert über Freibetrag | Steuersatz |
|---|---|
| Bis CHF 100'000 | 2 % |
| CHF 100'001 bis CHF 200'000 | 3 % |
| CHF 200'001 bis CHF 500'000 | 4 % |
| CHF 500'001 bis CHF 1'000'000 | 5 % |
| Über CHF 1'000'000 | 6 % |
Der Freibetrag von CHF 200'000 läuft kumuliert pro Nachkomme über die gesamte Lebenszeit. Schenkst du dem Kind heute CHF 120'000 in Bitcoin und in drei Jahren weitere CHF 100'000, sind nach der zweiten Schenkung CHF 20'000 über dem Freibetrag. Auf diese CHF 20'000 fallen 2 % an.
Bewertet wird zum ESTV-Kursliste-Wert am Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags (estv.admin.ch).
Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert
Die ESTV publiziert jährlich eine Krypto-Kursliste auf ictax.admin.ch. Massgebend ist der Wert am Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags, nicht der Börsenkurs zu einem anderen Zeitpunkt.
Wer ein Schenkungsversprechen rückdatiert, um einen tieferen Kurs zu nutzen, riskiert eine Korrektur. Die Steuerbehörde zieht den ESTV-Wert des dokumentierten Vertragsdatums heran und prüft, ob der Transfer dazu passt.
Bei sofortigem On-Chain-Transfer ist das Transaktionsdatum das Schenkungsdatum. Grundlage ist dann der ESTV-Tageswert dieser Transaktion.
Der Schenkungsvertrag für Bitcoin
Formvorschriften nach ZGB
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch unterscheidet zwei Schenkungsformen:
Handschenkung (ZGB Art. 243, Fedlex): Sofortige Übergabe. Bei Bitcoin gilt der Transfer als vollzogen, sobald die On-Chain-Transaktion bestätigt ist. Die Handschenkung ist formfrei. Ein Begleitdokument mit Datum, Namen, Betrag (BTC und CHF-Wert per ESTV-Kursliste), Wallet-Adressen und Unterschriften beider Parteien ist für die Steuerdokumentation sinnvoll, nach ZGB Art. 243 Abs. 1 aber nicht Pflicht.
Schenkungsversprechen (ZGB Art. 243 Abs. 2, Fedlex): Zusicherung einer künftigen Schenkung. Schriftlich, datiert, beidseitig unterzeichnet. Öffentliche Beurkundung für Bitcoin nicht vorgeschrieben.
Unentgeltliche Zuwendung (ZGB Art. 245, Fedlex): Regelt gemischte Schenkungen und Auflagen. Für reine Bitcoin-Schenkungen an Kinder ohne Gegenleistung kaum einschlägig.
Was das Schenkungsdokument enthalten sollte
Für steuerliche und rechtliche Klarheit gehört ins Dokument:
- Name und Adresse des Schenkers und des Beschenkten
- Datum der Schenkung
- Betrag in Bitcoin (z.B. 0.5 BTC)
- CHF-Gegenwert zum ESTV-Kursliste-Wert des Datums (estv.admin.ch)
- Wallet-Adresse des Empfängers und Transaktions-ID (TXID) nach Vollzug
- Unterschriften beider Parteien
Notarielle Beurkundung ist für Bitcoin-Schenkungen nicht vorgeschrieben, kann bei grösseren Beträgen aber Beweissicherheit schaffen.
Inter-kantonale Schenkungen
Wohnen Schenker und Beschenkter in verschiedenen Kantonen, greift das Domizilprinzip. StHG Art. 7 (Fedlex) weist die Schenkungssteuer dem Schenker-Kanton zu. Der Wohnsitz des Beschenkten zählt nicht.
Beispiel: Ein Schenker in Zürich beschenkt sein Kind in Zug. Es gilt Zürcher Recht. CHF 200'000 Freibetrag, ZH-Tarif (StG ZH §§142-150).
Umgekehrt: Ein Zuger Schenker an ein Kind in Zürich zahlt nach Zuger Recht, also null (StG ZG §119 ff.).
Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft
Was ist steuerlich günstiger, Schenkung zu Lebzeiten oder Erbschaft? Direkter Vergleich.
In Zürich:
| Aspekt | Schenkung | Erbschaft |
|---|---|---|
| Freibetrag | CHF 200'000 / Nachkomme / Lebenszeit (StG ZH §144) | Kein Freibetrag für Nachkommen (ESchG ZH §20) |
| Tarif | 2 bis 6 % über Freibetrag | 2 bis 6 % ab dem ersten Franken |
| Bewertungsstichtag | Datum Schenkungsvertrag | 31. Dezember des Todesjahres (ESTV Kursliste) |
| Planungshorizont | Sofort steuerbar | Ungewiss (abhängig vom Todesjahr) |
Der Freibetrag ist der Schenkungs-Hebel in Zürich. CHF 200'000 in Bitcoin geschenkt kostet null. Stirbt der Schenker später, wird der Restnachlass ab dem ersten Franken zu 2 bis 6 % besteuert.
Das Zusammenspiel von Schenkung zu Lebzeiten, Erbvertrag und technischer Seed-Übergabe deckt Bitcoin Nachlassplanung Schweiz ab.
Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind
Lage: Schenker in Zürich. Ein Kind. Bitcoin im Wert von CHF 300'000 laut ESTV-Kursliste am Vertragsdatum.
Freibetrag: CHF 200'000 (StG ZH §144). Steuerpflichtig: CHF 100'000.
Steuerberechnung gemäss StG ZH §§142-150:
- CHF 100'000 × 2 % = CHF 2'000
Geschuldete Schenkungssteuer: CHF 2'000 (Effektivsatz 0.67 % auf die Gesamtschenkung)
Nettoübertragung: CHF 298'000
Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen
Bitcoin-Schenkungen an Privatpersonen lösen keine MwSt aus. Die ESTV hält in der MWST-Praxis-Info 04 (2019) fest: Bitcoin gilt als Zahlungsmittel, nicht als eigenständige steuerpflichtige Leistung. Schenkungen sind nach MWSTG ohnehin nicht steuerbar.
Für den unternehmerischen Kontext ist Bitcoin Mehrwertsteuer Schweiz die Referenz.
Operative Seed-Übergabe
Steuerlich gilt die Schenkung als vollzogen, sobald die Transaktion bestätigt ist und das Kind den privaten Schlüssel kontrolliert. Operativ heisst das: Das Kind muss tatsächlich Seed oder Private Key der geschenkten Coins halten.
Wer Bitcoin verschenkt und den Seed weiter kontrolliert, hat zwar formell eine Schenkung gemacht, aber die Kontrolle nicht abgegeben. Steueramt akzeptiert das nicht zwingend, und stirbt der Schenker vor der Übergabe, sind die Coins verloren oder im Nachlass.
Wie du Hardware-Wallets und Seed-Phrasen zu Lebzeiten sicher überträgst, erklärt Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich im Detail.
Häufige Missverständnisse
Missverständnis 1: "In der Schweiz gibt es keine Schenkungssteuer auf Bitcoin." Falsch für ZH und VD (und weitere Kantone bei nicht-direkter Linie). Der Irrtum kommt vom fehlenden Bundessatz. Die kantonale Steuer ist real und kann in Zürich Tausende Franken kosten.
Missverständnis 2: "Ich kann jährlich Bitcoin steuerfrei verschenken." Der Zürcher Freibetrag von CHF 200'000 gilt einmalig pro Nachkomme über die Lebenszeit, nicht pro Jahr (StG ZH §144). Folgeschenkungen werden kumuliert.
Missverständnis 3: "Der Schenkungsvertrag braucht einen Notar." ZGB Art. 243 verlangt für Bitcoin keine öffentliche Beurkundung. Ein handschriftlich datiertes, beidseitig unterschriebenes Dokument reicht. Notar ist optional.
Missverständnis 4: "Mein Kind zahlt Einkommenssteuer auf das geschenkte Bitcoin." Nein. Schenkungen sind vom Einkommen ausgenommen (StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c, Fedlex). Geschuldet ist allenfalls die kantonale Schenkungssteuer, keine Einkommenssteuer.
Disclaimer: Bildung, keine Steuerberatung. Kantonale Sätze ändern sich. Für den eigenen Fall einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder beiziehen.
Tiefer ins Thema: Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich rechnet post-mortem-Übertragungen in CHF durch. Bitcoin Nachlassplanung Schweiz verbindet Schenkung und Erbschaft zu einer Gesamtstrategie. Bitcoin Steuern Schweiz liefert den steuerlichen Gesamtrahmen. Bitcoin Mehrwertsteuer Schweiz klärt die MwSt-Frage für unternehmerische Bitcoin-Transaktionen.
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