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Bitcoin Steuern

Bitcoin Schenkungssteuer Schweiz Kantone 2026

Veröffentlicht am June 2, 20267 Min. Lesezeit
MH
Geschrieben von Mohamed Habbat · Autor

In diesem Artikel

  • TL;DR
  • Der Bundesrahmen
  • Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026
  • Kanton Zürich im Detail
  • Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert
  • Der Schenkungsvertrag für Bitcoin
  • Formvorschriften nach ZGB
  • Was das Schenkungsdokument enthalten sollte
  • Inter-kantonale Schenkungen
  • Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft
  • Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind
  • Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen
  • Operative Seed-Übergabe
  • Häufige Missverständnisse
In diesem Artikel
  • TL;DR
  • Der Bundesrahmen
  • Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026
  • Kanton Zürich im Detail
  • Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert
  • Der Schenkungsvertrag für Bitcoin
  • Formvorschriften nach ZGB
  • Was das Schenkungsdokument enthalten sollte
  • Inter-kantonale Schenkungen
  • Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft
  • Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind
  • Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen
  • Operative Seed-Übergabe
  • Häufige Missverständnisse

Ich arbeite im Krypto-Selbstverwahrungs-Bereich. Eltern fragen mich immer wieder dasselbe: Ich will meinem Kind Bitcoin schenken, was kostet das? Die Steuer hängt am Wohnkanton des Schenkers. Zwischen ZH und ZG liegen Tausende Franken.

Bildung, keine Steuerberatung. Für den eigenen Fall fragst du einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder.


TL;DR

Schenkungssteuer auf Bitcoin ist kantonal, nicht föderal. Direkte Nachkommen zahlen je nach Kanton:

  • ZH: 2 bis 6 % über dem Lebenszeitfreibetrag von CHF 200'000 pro Kind (StG ZH §§142-150)
  • BE: 0 % direkte Linie (ESchG BE Art. 7)
  • LU: 0 % direkte Nachkommen (StG LU §207 ff.)
  • ZG: 0 % direkte Linie (StG ZG §119 ff.)
  • SZ: 0 % direkte Nachkommen (StG SZ §156 ff.)
  • GE: 0 % direkte Linie (LIPP GE Art. 148 ff.)
  • VD: 0 bis 12 % variiert nach Konstellation (LI VD Art. 44 ff.)

Bewertung zum ESTV-Kursliste-Wert am Vertragsdatum (estv.admin.ch). Schenker-Kanton entscheidet bei inter-kantonalen Schenkungen (StHG Art. 7, Fedlex).


Der Bundesrahmen

Der Bund erhebt keine Schenkungssteuer. StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c (Fedlex) nimmt Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen von der Einkommenssteuer aus. DBG Art. 16 Abs. 3 (Fedlex) hält Privatvermögens-Kapitalgewinne steuerfrei. Bitcoin fällt darunter.

Das StHG lässt den Kantonen freie Hand. Daraus entstehen 26 unterschiedliche Schenkungssteuer-Regelungen.

Für den vollständigen Steuerrahmen (Vermögens- und Einkommenssteuer) ist Bitcoin Steuern Schweiz der Einstieg.


Kantonale Schenkungssteuer direkte Linie 2026

Die Tabelle führt verifizierte Sätze für Schenkungen an direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) per 2026. Jede Zelle verlinkt die kantonale Primärquelle.

KantonSteuersatz direkte NachkommenFreibetragPrimärquelle
ZH2 bis 6 % progressivCHF 200'000 pro Nachkomme / LebenszeitStG ZH §§142-150
BE0 %Kein LimitESchG BE Art. 7
LU0 %Kein LimitStG LU §207 ff.
ZG0 %Kein LimitStG ZG §119 ff.
SZ0 %Kein LimitStG SZ §156 ff.
GE0 %Kein LimitLIPP GE Art. 148 ff.
VD0 bis 12 %VariiertLI VD Art. 44 ff.

Hinweis: Kantone ohne direkt verifizierbare Primärquelle sind weggelassen. Für vollständige Abdeckung fragst du den zuständigen kantonalen Steuerberater.

Kanton Zürich im Detail

ZH ist der einzige Kanton in der Tabelle, der direkte Nachkommen besteuert. Die Sätze gemäss StG ZH §§142-150 entsprechen den Erbschaftstarifen:

Schenkungswert über FreibetragSteuersatz
Bis CHF 100'0002 %
CHF 100'001 bis CHF 200'0003 %
CHF 200'001 bis CHF 500'0004 %
CHF 500'001 bis CHF 1'000'0005 %
Über CHF 1'000'0006 %

Der Freibetrag von CHF 200'000 läuft kumuliert pro Nachkomme über die gesamte Lebenszeit. Schenkst du dem Kind heute CHF 120'000 in Bitcoin und in drei Jahren weitere CHF 100'000, sind nach der zweiten Schenkung CHF 20'000 über dem Freibetrag. Auf diese CHF 20'000 fallen 2 % an.

Bewertet wird zum ESTV-Kursliste-Wert am Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags (estv.admin.ch).


Wie Bitcoin-Bewertung bei Schenkungen funktioniert

Die ESTV publiziert jährlich eine Krypto-Kursliste auf ictax.admin.ch. Massgebend ist der Wert am Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags, nicht der Börsenkurs zu einem anderen Zeitpunkt.

Wer ein Schenkungsversprechen rückdatiert, um einen tieferen Kurs zu nutzen, riskiert eine Korrektur. Die Steuerbehörde zieht den ESTV-Wert des dokumentierten Vertragsdatums heran und prüft, ob der Transfer dazu passt.

Bei sofortigem On-Chain-Transfer ist das Transaktionsdatum das Schenkungsdatum. Grundlage ist dann der ESTV-Tageswert dieser Transaktion.


Der Schenkungsvertrag für Bitcoin

Formvorschriften nach ZGB

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch unterscheidet zwei Schenkungsformen:

Handschenkung (ZGB Art. 243, Fedlex): Sofortige Übergabe. Bei Bitcoin gilt der Transfer als vollzogen, sobald die On-Chain-Transaktion bestätigt ist. Die Handschenkung ist formfrei. Ein Begleitdokument mit Datum, Namen, Betrag (BTC und CHF-Wert per ESTV-Kursliste), Wallet-Adressen und Unterschriften beider Parteien ist für die Steuerdokumentation sinnvoll, nach ZGB Art. 243 Abs. 1 aber nicht Pflicht.

Schenkungsversprechen (ZGB Art. 243 Abs. 2, Fedlex): Zusicherung einer künftigen Schenkung. Schriftlich, datiert, beidseitig unterzeichnet. Öffentliche Beurkundung für Bitcoin nicht vorgeschrieben.

Unentgeltliche Zuwendung (ZGB Art. 245, Fedlex): Regelt gemischte Schenkungen und Auflagen. Für reine Bitcoin-Schenkungen an Kinder ohne Gegenleistung kaum einschlägig.

Was das Schenkungsdokument enthalten sollte

Für steuerliche und rechtliche Klarheit gehört ins Dokument:

  • Name und Adresse des Schenkers und des Beschenkten
  • Datum der Schenkung
  • Betrag in Bitcoin (z.B. 0.5 BTC)
  • CHF-Gegenwert zum ESTV-Kursliste-Wert des Datums (estv.admin.ch)
  • Wallet-Adresse des Empfängers und Transaktions-ID (TXID) nach Vollzug
  • Unterschriften beider Parteien

Notarielle Beurkundung ist für Bitcoin-Schenkungen nicht vorgeschrieben, kann bei grösseren Beträgen aber Beweissicherheit schaffen.


Inter-kantonale Schenkungen

Wohnen Schenker und Beschenkter in verschiedenen Kantonen, greift das Domizilprinzip. StHG Art. 7 (Fedlex) weist die Schenkungssteuer dem Schenker-Kanton zu. Der Wohnsitz des Beschenkten zählt nicht.

Beispiel: Ein Schenker in Zürich beschenkt sein Kind in Zug. Es gilt Zürcher Recht. CHF 200'000 Freibetrag, ZH-Tarif (StG ZH §§142-150).

Umgekehrt: Ein Zuger Schenker an ein Kind in Zürich zahlt nach Zuger Recht, also null (StG ZG §119 ff.).


Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft

Was ist steuerlich günstiger, Schenkung zu Lebzeiten oder Erbschaft? Direkter Vergleich.

In Zürich:

AspektSchenkungErbschaft
FreibetragCHF 200'000 / Nachkomme / Lebenszeit (StG ZH §144)Kein Freibetrag für Nachkommen (ESchG ZH §20)
Tarif2 bis 6 % über Freibetrag2 bis 6 % ab dem ersten Franken
BewertungsstichtagDatum Schenkungsvertrag31. Dezember des Todesjahres (ESTV Kursliste)
PlanungshorizontSofort steuerbarUngewiss (abhängig vom Todesjahr)

Der Freibetrag ist der Schenkungs-Hebel in Zürich. CHF 200'000 in Bitcoin geschenkt kostet null. Stirbt der Schenker später, wird der Restnachlass ab dem ersten Franken zu 2 bis 6 % besteuert.

Das Zusammenspiel von Schenkung zu Lebzeiten, Erbvertrag und technischer Seed-Übergabe deckt Bitcoin Nachlassplanung Schweiz ab.


Berechnungsbeispiel Zürich CHF 300'000 Bitcoin an ein Kind

Lage: Schenker in Zürich. Ein Kind. Bitcoin im Wert von CHF 300'000 laut ESTV-Kursliste am Vertragsdatum.

Freibetrag: CHF 200'000 (StG ZH §144). Steuerpflichtig: CHF 100'000.

Steuerberechnung gemäss StG ZH §§142-150:

  • CHF 100'000 × 2 % = CHF 2'000

Geschuldete Schenkungssteuer: CHF 2'000 (Effektivsatz 0.67 % auf die Gesamtschenkung)

Nettoübertragung: CHF 298'000


Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen

Bitcoin-Schenkungen an Privatpersonen lösen keine MwSt aus. Die ESTV hält in der MWST-Praxis-Info 04 (2019) fest: Bitcoin gilt als Zahlungsmittel, nicht als eigenständige steuerpflichtige Leistung. Schenkungen sind nach MWSTG ohnehin nicht steuerbar.

Für den unternehmerischen Kontext ist Bitcoin Mehrwertsteuer Schweiz die Referenz.


Operative Seed-Übergabe

Steuerlich gilt die Schenkung als vollzogen, sobald die Transaktion bestätigt ist und das Kind den privaten Schlüssel kontrolliert. Operativ heisst das: Das Kind muss tatsächlich Seed oder Private Key der geschenkten Coins halten.

Wer Bitcoin verschenkt und den Seed weiter kontrolliert, hat zwar formell eine Schenkung gemacht, aber die Kontrolle nicht abgegeben. Steueramt akzeptiert das nicht zwingend, und stirbt der Schenker vor der Übergabe, sind die Coins verloren oder im Nachlass.

Wie du Hardware-Wallets und Seed-Phrasen zu Lebzeiten sicher überträgst, erklärt Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich im Detail.


Häufige Missverständnisse

Missverständnis 1: "In der Schweiz gibt es keine Schenkungssteuer auf Bitcoin." Falsch für ZH und VD (und weitere Kantone bei nicht-direkter Linie). Der Irrtum kommt vom fehlenden Bundessatz. Die kantonale Steuer ist real und kann in Zürich Tausende Franken kosten.

Missverständnis 2: "Ich kann jährlich Bitcoin steuerfrei verschenken." Der Zürcher Freibetrag von CHF 200'000 gilt einmalig pro Nachkomme über die Lebenszeit, nicht pro Jahr (StG ZH §144). Folgeschenkungen werden kumuliert.

Missverständnis 3: "Der Schenkungsvertrag braucht einen Notar." ZGB Art. 243 verlangt für Bitcoin keine öffentliche Beurkundung. Ein handschriftlich datiertes, beidseitig unterschriebenes Dokument reicht. Notar ist optional.

Missverständnis 4: "Mein Kind zahlt Einkommenssteuer auf das geschenkte Bitcoin." Nein. Schenkungen sind vom Einkommen ausgenommen (StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c, Fedlex). Geschuldet ist allenfalls die kantonale Schenkungssteuer, keine Einkommenssteuer.


Disclaimer: Bildung, keine Steuerberatung. Kantonale Sätze ändern sich. Für den eigenen Fall einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder beiziehen.


Tiefer ins Thema: Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich rechnet post-mortem-Übertragungen in CHF durch. Bitcoin Nachlassplanung Schweiz verbindet Schenkung und Erbschaft zu einer Gesamtstrategie. Bitcoin Steuern Schweiz liefert den steuerlichen Gesamtrahmen. Bitcoin Mehrwertsteuer Schweiz klärt die MwSt-Frage für unternehmerische Bitcoin-Transaktionen.

Vermögenssteuer schätzen: Der Zürcher Bitcoin-Steuerratgeber mit Rechner macht aus deinem Bestand die CHF-Zahl für die Steuererklärung.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Schenkungssteuer auf Bitcoin in der Schweiz?+
Ja, aber sie ist kantonal geregelt, nicht federal. Der Bund erhebt auf Schenkungen an direkte Nachkommen keine Steuer (StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c, Fedlex). Jeder der 26 Kantone setzt seinen eigenen Satz. In ZH zahlen direkte Nachkommen 2-6 % über dem Freibetrag (StG ZH §§142-150). In BE, LU, ZG und SZ sind Schenkungen an direkte Linie steuerfrei.
Wie hoch ist der Schenkungssteuer-Freibetrag für Bitcoin in Zürich?+
CHF 200'000 pro Nachkomme pro Lebenszeit (StG ZH §144). Schenkungen bis zu diesem Betrag an jedes Kind sind steuerfrei. Jede Schenkung an denselben Nachkommen wird kumuliert und auf den Freibetrag angerechnet. Wer dem Kind heute CHF 150'000 schenkt und morgen CHF 100'000, zahlt Steuer auf CHF 50'000.
Wie wird Bitcoin für eine Schenkung in der Schweiz bewertet?+
Zum ESTV-Kursliste-Wert am Datum des unterzeichneten Schenkungsvertrags (estv.admin.ch). Nicht der Börsenkurs in dem Moment, nicht der Jahresendsatz. Datum des Vertrags ist der massgebende Stichtag. Der ESTV-Wert wird auf ictax.admin.ch publiziert.
Was ist ein gültiger Schenkungsvertrag für Bitcoin in der Schweiz?+
Für Schenkungsversprechen (Schenkung einer Sache, die noch nicht übergeben wurde) verlangt ZGB Art. 243 Schriftlichkeit. Für sofortige Bitcoin-Übertragung via Transaktion gilt das Vollzugsprinzip: Sind die Coins transferiert, ist die Schenkung vollzogen. Ein handschriftliches Dokument mit Datum, Namen, Betrag in BTC und CHF-Wert sowie beidseitiger Unterschrift gilt als hinreichende Dokumentation. Öffentliche Beurkundung ist nach ZGB Art. 243 Abs. 1 nur für Grundstücke und gewisse Handschenkungen obligatorisch, nicht für Bitcoin.
Welcher Kanton ist bei einer inter-kantonalen Schenkung zuständig?+
Der Kanton des Schenkers (Domizilprinzip). Wohnt der Schenker in Zürich und beschenkt ein Kind in Bern, gilt das Zürcher Recht (StHG Art. 7, Fedlex). Der Wohnsitz des Schenkers zum Zeitpunkt der Schenkung bestimmt das anwendbare kantonale Recht.
Zahlt man in Bern Schenkungssteuer auf Bitcoin an Kinder?+
Nein. Der Kanton Bern befreit direkte Nachkommen vollständig von der Schenkungssteuer (ESchG BE Art. 7). Die Befreiung gilt unabhängig vom Betrag.
Wie ist die Schenkungssteuer in Zug auf Bitcoin?+
Null. Der Kanton Zug erhebt auf Schenkungen an direkte Nachkommen keine Schenkungssteuer (StG ZG §119 ff.). Das gilt auch für Bitcoin-Schenkungen jeder Höhe.
Wie unterscheidet sich Bitcoin-Schenkung von Bitcoin-Erbschaft steuerlich?+
Der Steuersatz ist in Kantonen wie ZH identisch (StG ZH §§142-150 verweist auf die Erbschaftstarife). Der Unterschied: Schenkungen haben in ZH einen Lebenszeit-Freibetrag von CHF 200'000 pro Nachkomme. Bei Erbschaften an Kinder gibt es in Zürich keinen solchen Freibetrag. Zudem ist der Bewertungszeitpunkt verschieden: Schenkung am Vertragsdatum, Erbschaft per 31. Dezember des Todesjahres (ESTV Kursliste).
Muss ich eine Bitcoin-Schenkung beim Steueramt melden?+
Ja, in Kantonen mit Schenkungssteuer (z.B. ZH) besteht eine Meldepflicht. Die Steuerverwaltung des Schenker-Kantons erwartet eine Selbstdeklaration. In steuerfreien Kantonen (ZG, SZ, LU, BE für direkte Linie) entfällt die Steuerpflicht, aber die Vermögensverschiebung ist in der Steuererklärung abzubilden.
Kann ich Bitcoin jährlich steuerfrei an Kinder verschenken?+
Den Freibetrag von CHF 200'000 in ZH gibt es nur einmal pro Nachkomme pro Lebenszeit, nicht jährlich. Es handelt sich um einen kumulierten Lebenszeit-Betrag, nicht um einen Jahresfreibetrag. Kleinstschenkungen ohne besonderen Anlass können als Gelegenheitsgeschenke (ZGB Art. 245) anders behandelt werden, aber das ist kein Bitcoin-spezifischer Mechanismus und für grössere Beträge nicht relevant.
Gilt die kantonale Schenkungssteuer auch für Schenkungen ins Ausland?+
Ja, solange der Schenker in der Schweiz wohnt. Das schweizerische Domizilprinzip knüpft die Schenkungssteuer an den Wohnsitz des Schenkers, nicht an den des Beschenkten. Wer in Zürich wohnt und Bitcoin an ein Kind in Deutschland schenkt, unterliegt dem ZH-Schenkungssteuerrecht.
Was passiert steuerlich, wenn ich Bitcoin als Schenkung erhalte und den Wert danach steigt?+
Bitcoin gilt in der Schweiz als Privatvermögen. Kursgewinne nach dem Schenkungsdatum sind für Privatpersonen steuerfrei (solange kein gewerbsmässiger Handel, DBG Art. 16 Abs. 3). Die Schenkungssteuer wird einmalig zum Zeitpunkt der Schenkung berechnet. Spätere Wertsteigerungen lösen keine weiteren Steuern aus.
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Mohamed Habbat

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Schrieb dieses Buch über fünf Jahre Bitcoin-Recherche — weil er die Antworten selbst brauchte.

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