Bitcoin Steuern

Bitcoin Schenkungssteuer Schweiz Kantone 2026

12 Min. Lesezeit
MH
Geschrieben von Mohamed Habbat

In Zürich kostet Bitcoin ans eigene Kind null Schenkungssteuer. Jedes Quartal fragen mich Schweizer Bitcoin-Halter mit Kindern dasselbe: Kann ich meinem Kind Bitcoin schenken, ohne dass das Steueramt zugreift? In Zürich, Bern, Zug, Schwyz und Genf ja, egal in welcher Höhe. In der Waadt nur bis CHF 300'000 pro Jahr. Schenkst du dieselben Coins der Partnerin, die du nie geheiratet hast, verlangt Zürich das Sechsfache der einfachen Steuer, bei grossen Beträgen 36 % des Gesamtbetrags.

Ich arbeite im Bereich Krypto-Selbstverwahrung. Der Bund kennt keine Schenkungssteuer, du hast es mit der kantonalen zu tun, einer der uneinheitlichsten Steuern im System. Zwei Nachbarkantone können gegenteilige Regeln fahren. Zürich befreit ein Kind und besteuert eine Schwester mit dem dreifachen Grundtarif. Die Waadt besteuert ein Kind über CHF 300'000 pro Jahr. Luzern hat gar keine Schenkungssteuer, bis der Schenker innert fünf Jahren nach der Schenkung stirbt.

TL;DR

Der Bund erhebt keine Schenkungssteuer. Eine Schenkung an dein Kind oder deinen Ehegatten ist in Zürich, Bern, Zug, Schwyz und Genf steuerfrei. Die Waadt besteuert ein Kind über CHF 300'000 pro Kalenderjahr. Luzern rechnet die Schenkung zum Nachlass, wenn du innert fünf Jahren stirbst. Schenkungen an einen unverheirateten Partner, ein Geschwister oder einen Freund werden fast überall besteuert, in Zürich mit 2 bis 7 % mal einem Faktor bis sechs. Bewertet wird zum Börsenkurs am Tag, an dem der Transfer bestätigt ist, nicht zum ESTV-Jahresendwert. Ein handschriftlicher, datierter, unterschriebener Schenkungsvertrag deckt bewegliches Vermögen nach OR Art. 243 ab; ein sofort vollzogener Transfer braucht gar kein Dokument. Wohnen Schenker und Beschenkter in verschiedenen Kantonen, gilt der Kanton des Schenkers.

Der Bundesrahmen

Der Bund erhebt keine Schenkungssteuer. Das StHG (Steuerharmonisierungsgesetz, SR 642.14) zählt die Schenkungssteuer in Art. 2 nicht zu den harmonisierten Steuern. Jeder Kanton regelt sie selbst, ohne Unter- oder Obergrenze aus Bern. Schwyz erhebt gar keine.

Für die Einkommenssteuer gilt: StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c und DBG Art. 24 lit. a (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, SR 642.11) nehmen den Vermögensanfall aus Erbschaft, Vermächtnis und Schenkung von der Einkommenssteuer aus. Das Kind versteuert die geschenkten Coins nicht als Einkommen. Spätere Kursgewinne sind für Privatpersonen nach DBG Art. 16 Abs. 3 steuerfrei, solange kein gewerbsmässiger Handel vorliegt.

Für den vollständigen Steuerrahmen (Vermögens- und Einkommenssteuer) ist Bitcoin Steuern Schweiz der Einstieg.

Kantonale Schenkungssteuer auf Ehegatte und Kind 2026

Die Tabelle führt die Kantone, deren Gesetz ich im offiziellen Erlassportal gelesen habe. Jeder Quellenlink führt zum Gesetz oder zur Seite der kantonalen Steuerverwaltung, geprüft am 13. September 2026. Kantone ohne verifizierbare Primärquelle fehlen.

KantonSchenkung an EhegatteSchenkung an KindGesetz und Quelle
Zürich (ZH)BefreitBefreitESchG § 11, LS 632.1
Bern (BE)BefreitBefreitESchG Art. 9, BSG 662.1
Luzern (LU)BefreitKeine Schenkungssteuer; eine Schenkung innerhalb von 5 Jahren vor dem Tod des Schenkers wird zum Nachlass gerechnet, wo Gemeinden ein Kind mit bis zu 1 % über CHF 100'000 besteuern könnenEStG § 6 und § 11, SRL 630 und Steuerverwaltung Luzern
Zug (ZG)BefreitBefreitStG § 175, BGS 632.1
Schwyz (SZ)Keine SteuerKeine SteuerSteuerverwaltung Schwyz, es wird keine Erbschafts- und keine Schenkungssteuer erhoben
Genf (GE)BefreitBefreit, ausser der Schenker wurde in einer der letzten drei Veranlagungen nach dem Aufwand besteuertLDE art. 27A, rsGE D 3 30 und ge.ch, impôt sur les donations
Waadt (VD)BefreitBefreit bis CHF 300'000 pro Kind und Kalenderjahr; darüber wird die ganze Schenkung mit 1.2 bis 3.5 % kantonal plus Gemeindezuschlag bis 100 % besteuertLMSD art. 16, 20, 34, RSV 648.11

Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und St. Gallen fehlen, weil ich ihre Gesetze nicht auf Artikelebene gelesen habe. Frag die kantonale Steuerverwaltung direkt nach den aktuellen Sätzen.

Wo Zürich eine Bitcoin-Schenkung besteuert

Zürich befreit deinen Ehegatten, deinen eingetragenen Partner und deine Nachkommen ohne jede Obergrenze. Die Regel ist ein Satz in ESchG § 11: «Der Ehegatte, der eingetragene Partner und die Nachkommen des Erblassers oder Schenkers sind von der Steuerpflicht befreit.» Dasselbe Gesetz regelt die Erbschaftssteuer, die Befreiung gilt also, ob du jetzt schenkst oder die Coins im Todesfall hinterlässt.

Zürich greift zu, wenn der Empfänger jemand anderes ist. Drei Teile des Gesetzes bestimmen die Rechnung.

Abzug, ESchG § 21. CHF 200'000 für eine Schenkung an deinen Elternteil. CHF 15'000 für Bruder, Schwester, Grosselternteil, Verlobte, Stiefkind, Kind des eingetragenen Partners, Patenkind, Pflegekind oder Hausangestellte mit mehr als zehn Dienstjahren. CHF 50'000 für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, wenn ihr seit mindestens fünf Jahren im gleichen Haushalt lebt (§ 21 lit. e). Nichts für Neffe oder Freund, abgesehen von der Grenze von CHF 5'000 für übliche Gelegenheitsgeschenke in § 12 lit. c.

Einfache Steuer, ESchG § 22. 2 % auf den ersten CHF 30'000 des steuerbaren Betrags, 3 % auf die nächsten CHF 60'000, 4 % auf die nächsten CHF 90'000, 5 % auf die nächsten CHF 180'000, 6 % auf die nächsten CHF 480'000, 7 % auf die nächsten CHF 660'000. Über CHF 1'500'000 beträgt die einfache Steuer pauschal 6 % des Gesamtbetrags.

Zuschlag, ESchG § 23. Eltern zahlen den einfachen Betrag. Grosseltern und Stiefkinder den doppelten, Geschwister den dreifachen, Stiefeltern den vierfachen, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen den fünffachen. Alle übrigen, dazu gehört die Partnerin, mit der du zusammenlebst, aber nie geheiratet hast, zahlen den sechsfachen Betrag (§ 23 Abs. 1 lit. f).

Bewertung. Steuerbar ist der Verkehrswert am Tag des Vollzugs, ESchG § 7 lit. c und § 13 (dazu der nächste Abschnitt).

Ein Zürcher, der seiner unverheirateten Partnerin Bitcoin im Wert von CHF 300'000 schenkt, schuldet die einfache Steuer auf CHF 300'000: CHF 600 auf die ersten 30'000, CHF 1'800 auf die nächsten 60'000, CHF 3'600 auf die nächsten 90'000 und CHF 6'000 auf die restlichen 120'000, zusammen CHF 12'000, mal sechs, CHF 72'000. Lebt das Paar seit fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt, gehen vorher CHF 50'000 ab: einfache Steuer auf CHF 250'000 ist CHF 9'500, mal sechs, CHF 57'000. Dieselben Coins an ein Kind kosten nichts. Vorher heiraten oder eine Partnerschaft eintragen macht aus CHF 72'000 null; das ist der grösste Planungshebel im Kanton. Die Empfängerin reicht innert drei Monaten nach Vollzug unaufgefordert die Steuererklärung für die Schenkungssteuer ein (§ 34).

Wie Bitcoin für die Schenkungssteuer bewertet wird

Zwei verschiedene Werte spielen eine Rolle. Für die Vermögenssteuer nimmt Zürich den ESTV-Jahresendwert: Die ESTV publiziert in der ICTax-Kursliste einen Schlusskurs pro Coin für den letzten Börsentag im Dezember, und das Zürcher Steuerbuch 16.5 sagt dir, Bitcoin zu diesem Wert unter «übrige Guthaben» mit einem Wallet-Ausdruck als Beleg zu deklarieren. Für die Schenkungssteuer nimmt Zürich den Verkehrswert im Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs, ESchG § 13, und § 7 lit. c setzt diesen Zeitpunkt auf den Vollzug der Schenkung.

Bei Bitcoin ist der Vollzug die bestätigte Transaktion in die Wallet des Beschenkten, nicht die Unterschrift unter dem Vertrag. Unterschreibst du am 15. März 2026 und überträgst am selben Tag 0.5 BTC, ist der CHF-Betrag 0.5 mal der Schlusskurs einer führenden Handelsplattform am 15. März 2026. Die ESTV publiziert keine täglichen Kryptokurse; ihr Arbeitspapier zu Kryptowährungen lässt den Kurs einer führenden Handelsplattform zu, wo kein ESTV-Wert existiert.

Ein rückdatierter Vertrag ändert den Stichtag nicht; auch die Dreimonatsfrist in § 34 läuft ab Vollzug.

Zivilrechtlich ist die Handschenkung mit der Übergabe vollzogen (OR Art. 242 Abs. 1). Bei Bitcoin heisst das: Das Kind kontrolliert die Schlüssel. Wer den Seed weiter allein hält, hat nach meiner Einschätzung nichts übergeben.

Speichere ein PDF des Börsenkurses vom Transfertag und den Wallet-Ausdruck bei deinen Unterlagen. Das sind die Belege, die das Kantonale Steueramt verlangt.

Der Schenkungsvertrag für Bitcoin

Bitcoin ist im Schweizer Privatrecht bewegliches Vermögen. Die Formvorschriften kommen aus dem Obligationenrecht, nicht aus dem ZGB:

  • OR Art. 242 und 243 (Obligationenrecht, SR 220): Eine Schenkung beweglicher Sachen wird entweder sofort durch Übergabe vollzogen, die Schenkung von Hand zu Hand nach Art. 242, oder schriftlich versprochen, das Schenkungsversprechen nach Art. 243 Abs. 1. Beim Versprechen genügt die Unterschrift des Schenkers (OR Art. 13 Abs. 1). Wird das Versprechen vollzogen, gilt es als Handschenkung (Art. 243 Abs. 3).
  • OR Art. 245 (SR 220): Du kannst Bedingungen und Auflagen anbringen. Eine Schenkung, die erst auf den Tod des Schenkers vollziehbar ist, untersteht dem Erbrecht (Abs. 2). Eine bedingungslose Bitcoin-Schenkung an ein Familienmitglied braucht keine besondere Klausel.

Ein handschriftlicher Brief oder ein getipptes Dokument, vom Schenker unterschrieben und datiert, mit Schenker, Beschenktem, Datum, BTC-Betrag und CHF-Verkehrswert am Transfertag erfüllt die gesetzliche Anforderung. Öffentliche Beurkundung ist für bewegliches Vermögen freiwillig.

Was die meisten Schweizer Steuerberater empfehlen, ist ein einseitiges Dokument mit:

  1. Name und Adresse des Schenkers
  2. Name und Adresse des Beschenkten
  3. Datum der Schenkung
  4. Beschreibung: «X.XXXXX Bitcoin (BTC), übertragen an Wallet-Adresse [Adresse]»
  5. CHF-Verkehrswert am Transfertag mit Nennung der Handelsplattform: CHF [Betrag]
  6. Unterschrift des Schenkers mit Datum

Zwei Kopien, eine für den Beschenkten, eine für deine Steuerakte. Die Liste ist Praxisempfehlung; das Gesetz verlangt nur die Schriftform beim Versprechen.

Geht es um Grundstücke, verlangt OR Art. 243 Abs. 2 die öffentliche Beurkundung. Bitcoin umgeht das.

Interkantonale Schenkungen bei getrenntem Wohnsitz

Für bewegliches Vermögen, Bitcoin eingeschlossen, erhebt der Wohnsitzkanton des Schenkers im Zeitpunkt der Schenkung die Steuer. Der Kanton des Beschenkten hat auf eine Schenkung beweglichen Vermögens keinen Anspruch. Zürich schreibt es in ESchG § 2 Abs. 1 lit. b: Die Steuerpflicht besteht, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz im Kanton hat. Das Kantonale Steueramt formuliert es gleich. Das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot (BV Art. 127 Abs. 3) hindert einen zweiten Kanton daran, dieselbe Schenkung zu besteuern. Das StHG regelt die Schenkungssteuer nicht.

Wohnst du in Zürich und deine Tochter in Zug, gilt Zürcher Recht, und die Tochter ist befreit (ESchG § 11). Wäre die Empfängerin die unverheiratete Partnerin, zahlt sie in Zürich den sechsfachen Betrag der einfachen Steuer (§ 23 Abs. 1 lit. f); der Zuger Nullsatz hilft ihr nicht. Umgekehrt: Ein Zuger Schenker an ein Kind in Zürich zahlt nach Zuger Recht, also null (StG ZG § 175 Abs. 1).

Verlegst du deinen Wohnsitz vor dem Vollzug nach Zug, gilt Zuger Recht ab dem Tag, an dem der Wohnsitz tatsächlich wechselt. Die Anmeldung im Einwohnerregister genügt nur, wenn du dort wirklich lebst.

Bitcoin-Schenkung versus Bitcoin-Erbschaft

Reduziert Schenken zu Lebzeiten die spätere Erbschaftssteuer? Hängt vom Kanton ab.

In Zürich, Bern, Zug, Schwyz und Genf stehen Schenkung zu Lebzeiten und Erbschaft im Todesfall für Ehegatte oder Kind beide auf null. Für sie ändert das Timing nichts. Für die unverheiratete Partnerin ändert es alles und doch nichts: Zürich besteuert ihre Erbschaft mit dem sechsfachen Betrag der einfachen Steuer, und eine Schenkung zu Lebzeiten kostet exakt gleich viel. Die Lösung ist eingetragene Partnerschaft oder Heirat, nicht der Zeitpunkt.

Luzern ist der Kanton, in dem Timing zählt. Es kennt keine Schenkungssteuer, aber EStG § 6 rechnet jede Schenkung der letzten fünf Jahre vor dem Tod zum Nachlass. Früh schenken und fünf Jahre überleben, sonst wird die Schenkung besteuert, als wäre sie nie erfolgt.

Die Waadt besteuert ein Kind auf beiden Seiten. Eine Schenkung über CHF 300'000 in einem Kalenderjahr wird ganz besteuert; eine Erbschaft nach demselben Tarif. Verteilen über Jahre ist der einzige Hebel, weil die Freigrenze pro Jahr gilt, nicht pro Leben. Die Zürcher Mechanik für andere Erben rechnet Bitcoin Erbschaftssteuer Kanton Zürich durch; dort steht auch, wie du Hardware-Wallets und Seed-Phrasen zu Lebzeiten sicher übergibst.

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Mehrwertsteuer und Bitcoin-Schenkungen

Eine Bitcoin-Schenkung ist für die Schweizer MwSt keine Lieferung und keine Dienstleistung. Die ESTV stellt in der MWST-Info 04 «Steuerobjekt», Ziff. 2.7.3 (Praxis seit 1. Juni 2019) Zahlungscoins wie Bitcoin gesetzlichen Zahlungsmitteln gleich. Eine Schenkung ist keine Leistung gegen Entgelt und löst keine MwSt aus, egal in welcher CHF-Höhe.

Die MwSt-Regeln für ein Schweizer Unternehmen, das Bitcoin als Zahlung annimmt, sind ein anderes Thema: Bitcoin Mehrwertsteuer Schweiz.

Häufige Missverständnisse

«In der Schweiz gibt es keine Schenkungssteuer auf Bitcoin.»

Falsch für die Waadt (Kind über CHF 300'000 pro Jahr), für Luzern im Todesfall innert fünf Jahren und für Schenkungen an Partner, Geschwister oder Freunde in fast allen Kantonen. In Zürich zahlt die unverheiratete Partnerin bei Beträgen über CHF 1'500'000 pauschal 36 % des Gesamtbetrags.

«Ich kann jährlich Bitcoin steuerfrei verschenken.»

Für Kinder gibt es in Zürich nichts aufzuteilen, sie sind befreit. Für andere Empfänger werden mehrere Zuwendungen desselben Schenkers für den Satz zusammengerechnet (ESchG § 24 Abs. 1). In der Waadt gilt die Freigrenze von CHF 300'000 pro Kalenderjahr, dort lohnt sich Verteilen.

«Der Schenkungsvertrag braucht einen Notar.»

OR Art. 243 verlangt für Bitcoin keine öffentliche Beurkundung. Ein datiertes, vom Schenker unterschriebenes Schriftstück reicht. Notar ist optional.

Zusammenfassung

Die kantonale Schenkungssteuer auf Bitcoin an Ehegatte oder Kind ist in Zürich, Bern, Zug, Schwyz und Genf null. Die Waadt besteuert ein Kind über CHF 300'000 pro Kalenderjahr. Luzern besteuert nur, wenn du innert fünf Jahren stirbst. Bei Schenkungen an einen unverheirateten Partner, ein Geschwister oder einen Freund liegt das Geld: in Zürich über CHF 1'500'000 pauschal 36 % für die Partnerin und 18 % für die Schwester.

Vier Schritte, bevor du einen Schenkungsvertrag unterschreibst:

  1. Wohnsitzkanton des Schenkers bestimmen. Seine Regeln gelten, nicht die des Beschenkten.
  2. Schlusskurs der Handelsplattform am Transfertag festhalten und den Wallet-Ausdruck aufbewahren; der ESTV-Jahresendwert ist für die Vermögenssteuer, nicht für die Schenkung.
  3. Ist der Empfänger nicht Ehegatte, eingetragener Partner oder Kind, Abzug und Zuschlagsfaktor für dieses Verhältnis nachschlagen; in der Waadt prüfen, was du diesem Kind im laufenden Kalenderjahr schon geschenkt hast.
  4. Schenkungsvertrag nach OR Art. 243 schreiben: unterschrieben, datiert, BTC-Betrag und CHF-Wert genannt.

Zwischen Lesen und Handeln steht ein zugelassener Schweizer Steuerberater oder Treuhänder. Zieh ihn bei, bevor du einen wesentlichen Betrag überträgst.


Bildung, keine Steuerberatung. Die zitierten Gesetze entsprechen den am 13. September 2026 öffentlich zugänglichen Fassungen; kantonale Parlamente können Sätze, Freigrenzen und Befreiungen ändern. Für den eigenen Fall einen zugelassenen Schweizer Steuerberater oder Treuhänder beiziehen.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Schenkungssteuer auf Bitcoin in der Schweiz?
Der Bund erhebt keine Schenkungssteuer. StHG Art. 7 Abs. 4 lit. c und DBG Art. 24 lit. a nehmen den Vermögensanfall aus Schenkung von der Einkommenssteuer aus. Die kantonale Schenkungssteuer ist die einzige Ebene. Zürich, Bern, Zug, Schwyz und Genf verlangen auf eine Schenkung an Ehegatte oder Kind nichts. Die Waadt besteuert ein Kind über CHF 300'000 pro Kalenderjahr. Luzern kennt keine Schenkungssteuer, rechnet aber Schenkungen der letzten fünf Jahre vor dem Tod zum Nachlass. Unverheiratete Partner, Geschwister und Freunde zahlen in den meisten Kantonen. Bewertet wird zum Verkehrswert am Tag des Vollzugs, nicht zum ESTV-Jahresendwert.
Welcher Kanton erhebt null Schenkungssteuer auf Bitcoin an Kinder?
Zürich (ESchG § 11), Bern (ESchG Art. 9), Zug (StG § 175), Schwyz (keine Schenkungssteuer) und Genf (LDE art. 27A) besteuern eine Schenkung an ein Kind nicht. Luzern hat keine Schenkungssteuer, rechnet eine Schenkung aber zum Nachlass, wenn der Schenker innert fünf Jahren stirbt. Die Waadt ist die Ausnahme in der Tabelle: Ein Kind zahlt kantonale Steuer plus Gemeindezuschlag, sobald die Schenkungen in einem Kalenderjahr CHF 300'000 übersteigen.
Wie wird Bitcoin für eine Schenkung in der Schweiz bewertet?
Zum Verkehrswert im Zeitpunkt des Vollzugs. Bei Bitcoin ist das der Tag, an dem die Transaktion in der Wallet des Beschenkten bestätigt ist (ESchG ZH § 7 lit. c und § 13). Die ESTV-Kursliste auf ICTax publiziert nur einen Wert per 31. Dezember pro Coin, und der gilt für die Vermögenssteuer. Für jeden anderen Stichtag dokumentierst du den CHF-Schlusskurs einer führenden Handelsplattform; das ESTV-Arbeitspapier zu Kryptowährungen lässt das zu, wo kein ESTV-Wert existiert. Zürich akzeptiert einen Wallet-Ausdruck als Beleg (ZStB 16.5).
Löst eine Bitcoin-Schenkung an den Ehegatten Schenkungssteuer aus?
Alle sieben Kantone in diesem Beitrag befreien den Ehegatten und den eingetragenen Partner: Zürich nach ESchG § 11, Bern nach ESchG Art. 9, Zug nach StG § 175, Waadt nach LMSD art. 20, Genf nach LDE art. 27A, Luzern nach EStG § 11, Schwyz, weil es die Steuer nicht kennt. Der unverheiratete Partner ist in keinem dieser Kantone ein Ehegatte. Prüfe die Befreiung im Wohnkanton des Schenkers, bevor du einen grösseren Betrag überträgst.
Wie hoch ist der Schenkungssteuer-Freibetrag für Bitcoin in Zürich?
Kinder und Ehegatten brauchen in Zürich keinen Freibetrag, sie sind nach ESchG § 11 ganz befreit. Der Abzug von CHF 200'000 in § 21 gilt für eine Schenkung an den eigenen Elternteil. Geschwister, Grosseltern, Verlobte, Stief-, Paten- und Pflegekinder erhalten CHF 15'000. Der Lebenspartner nach mindestens fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt erhält CHF 50'000 (§ 21 lit. e). Ein Freund oder Neffe erhält nichts ausser der Grenze von CHF 5'000 für übliche Gelegenheitsgeschenke in § 12.
Was ist ein gültiger Schenkungsvertrag für Bitcoin in der Schweiz?
Die Handschenkung erfolgt durch Übergabe (OR Art. 242 Abs. 1, SR 220) und ist formfrei; bei Bitcoin ist das der bestätigte Transfer. Das Schenkungsversprechen braucht Schriftform (OR Art. 243 Abs. 1); die Unterschrift des Schenkers genügt (OR Art. 13 Abs. 1). Öffentliche Beurkundung verlangt OR Art. 243 Abs. 2 nur für Grundstücke. Das Dokument nennt Schenker, Beschenkten, Datum, BTC-Betrag und den CHF-Verkehrswert am Tag des Transfers. Eine Kopie gehört in die Steuerunterlagen.
Welcher Kanton ist bei einer interkantonalen Schenkung zuständig?
Der Wohnsitzkanton des Schenkers im Zeitpunkt der Schenkung erhebt die Steuer auf beweglichem Vermögen, also auch auf Bitcoin. Zürich schreibt das in ESchG § 2 Abs. 1 lit. b. Das interkantonale Doppelbesteuerungsverbot (BV Art. 127 Abs. 3) hält den zweiten Kanton fern. Das StHG regelt die Schenkungssteuer nicht. Wohnt der Schenker in Zürich und das Kind in Zug, gilt Zürcher Recht.
Zahlt man in Bern Schenkungssteuer auf Bitcoin an Kinder?
Nein. Der Kanton Bern befreit Ehegatte, eingetragenen Partner und Nachkommen von der Schenkungssteuer (ESchG BE Art. 9 Abs. 1 lit. a und b, BSG 662.1). Die Befreiung gilt unabhängig vom Betrag.
Wie ist die Schenkungssteuer in Zug auf Bitcoin?
Null für Ehegatte, Lebenspartner, Nachkommen, Stiefkinder und Eltern (StG ZG § 175 Abs. 1, BGS 632.1). Das gilt für Bitcoin-Schenkungen jeder Höhe.
Wie unterscheidet sich Bitcoin-Schenkung von Bitcoin-Erbschaft steuerlich?
In Zürich gilt für Schenkung und Erbschaft dasselbe Gesetz (ESchG). Kinder und Ehegatten sind in beiden Fällen befreit (§ 11). Für andere Empfänger gilt in beiden Fällen die einfache Steuer nach § 22 mal den Zuschlagsfaktor nach § 23. Bewertet wird zum Verkehrswert im Zeitpunkt der Schenkung bzw. per Todestag (§ 13). Timing zählt in Luzern (Fünfjahresregel, EStG § 6) und in der Waadt (Freigrenze von CHF 300'000 pro Kalenderjahr).
Muss ich eine Bitcoin-Schenkung beim Steueramt melden?
Wer in Zürich eine steuerbare Schenkung erhält, muss innert drei Monaten nach Vollzug unaufgefordert eine Steuererklärung für die Schenkungssteuer einreichen (ESchG § 34). Für befreite Empfänger wie Kind oder Ehegatte entfällt diese Erklärung; der Vermögenszugang erscheint bei beiden Parteien in der ordentlichen Steuererklärung. Der Schenkungsvertrag und der Kursbeleg vom Transfertag sind die Belege.
Kann ich Bitcoin über mehrere Jahre verteilt steuerfrei an Kinder verschenken?
In Zürich gibt es für Kinder nichts aufzuteilen, sie sind befreit. Für andere Empfänger werden die Abzüge in ESchG § 21 einmal je Schenker und Empfänger gewährt, und mehrere Zuwendungen desselben Schenkers werden für den Steuersatz zusammengerechnet (§ 24 Abs. 1). In der Waadt gilt die Freigrenze von CHF 300'000 pro Kind und Kalenderjahr (LMSD art. 16); dort lohnt sich Verteilen.